Unabhängigkeit der Richterschaft - Deutschland und Polen im Vergleich

Die Unabhängigkeit der Richter ist im deutschen Grundgesetz sowie auch in der polnischen Verfassung garantiert. Vor dem Hintergrund der jüngsten Justizreformen in Polen soll diese Thematik einem kritischen Vergleich unterzogen werden. Renommierte Referenten aus Deutschland und Polen haben sich bereit erklärt, zu diesem Thema zu referieren.

Die neuesten Justizreformen in Polen, welche der Legislative und Exekutive Eingriffe in die rechtsprechende Gewalt ermöglichen, stellen die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterschaft in Frage und geben somit die Grundlage zu einer offenen Diskussion, zu welcher das Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften sowie das German-Polish Centre for Public Law and Environmental Network Sie herzlich einladen. 

Das deutsch-polnische Richtersymposium findet statt am 25. Oktober 2018. Weitere Informationen über die Inhalte und den Veranstaltungsort finden Sie im beigefügten Flyer. 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis zum 22. Oktober 2018 an tippmann@b-tu.de zu richten.

Veranstaltungsort
Landgericht Cottbus, Schwurgerichtssaal

Kontakt

Claudia Tippmann
Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV)
T +49 (0) 355 69-2079
Claudia.Tippmann(at)B-TU.De
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