Richtlinie 804.9040 Standardisierte Rahmenbauwerke - Neuausgabe zum 01.06.2020

Letztmalig als Druckexemplar, zukünftig nur noch digital!

Eisenbahnüberführungen mit vergleichsweise kleinen Stützweiten - vom Durchlass (Bauwerk des Unterbaus und per Definition keine Überführung) über Tunnel für Bahnsteigszugänge oder Geh- und Radwege bis hin zu Brücken über Wirtschaftswegen und Straßen sehr untergeordneter Bedeutung - werden schon seit langem als fugen- und lagerlose Vollrahmen- bzw. Halbrahmenbauwerke ausgeführt, sowohl monolitisch als auch mit Fertigteilen errichtet. Die Standards sind für das bundesweitgrößte Bahnnetz, jenem der DB Netz AG, in der Richtlinie 804.9040 "Standardisierte Rahmenbauwerke" enthalten. Diese Richtline erschien zum 01.06.2020 letztmalig als Druckexemplar, zukünftig nur noch digital.

Rahmenbauwerk im eingleisigen Bahndamm für einen Geh- und Radweg (Foto: (c) 2008, Thiel, Altes Lager)
Vollrahmenbauwerk in Fertigteilbauweise, ergänzt mit Flügelwänden und Gehsteg- und Kabelkanalkappen, Bauzustand (Foto: (c) 2007, Thiel, Treuenbrietzen)
Durchlaß als Vollrahmen in monolithischer Bauweise, Bauzustand noch ohne Bauwerksdichtung (Foto (C) 2007, Thiel, Kunersdorf)