Aufruf zur Änderung des EEG-Entwurfs zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an der Windenergie

In einem Aufruf drängen Prof. Hirschl als Projektleiter (IÖW und BTU) sowie die Partner von IKEM und BBH die Verhandlungsführer der EEG-Novelle im deutschen Bundestag, die derzeitige freiwillige Regelung zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieerträgen in eine verpflichtende Regelung umzuwandeln. Nur so sei Akzeptanz erzielbar.

Freiwillig oder verpflichtend? Bei der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird diese Frage derzeit hinsichtlich der finanziellen Teilhabe von Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen diskutiert. In ihrer Stellungnahme sprechen sich das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) klar für eine verpflichtende Teilhabe der Kommunen aus: ein Plädoyer für eine starke, akzeptanzfördernde Regelung des § 36k im novellierten EEG. Prof. Hirschl initiierte den Aufruf, um "in letzter Minute" die Abgeordneten eventuell doch noch zu einer Änderung des jetzigen Entwurfstextes der EEG-Novelle zu bewegen.

Finanzielle Teilhabe an Windenergieerträgen ist kritischer Erfolgsfaktor

Die finanzielle Beteiligung von Kommunen ist ein bisher stark unterschätzter, für den weiteren Ausbau aber kritischer Erfolgsfaktor. Kommunen obligatorisch an den Erträgen von Windenergieanlagen zu beteiligen, kann sowohl für die Kommunen, aber auch für die „schweigende Mehrheit“ der Bevölkerung, die der Windenergie positiv gegenübersteht, eine Initialzündung sein, sich bei diesem Thema stärker zu engagieren. Ein freiwilliger Mechanismus kann dies nicht ohne Weiteres erreichen. Daher, so die Empfehlung an die Abgeordneten des deutschen Bundestages, solle die im aktuellen EEG-Regierungsentwurf enthaltene freiwillige durch eine verpflichtende Regelung ersetzt werden. Dadurch würde den Kommunen automatisch für jede in ihrem Gebiet errichtete Windenergieanlagen rund 20.000 Euro zufließen.

Das IÖW hatte gemeinsam mit den Partnern im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie zur finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen erstellt und ein Kurzpapier mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen vorgelegt.

Das Plädoyer wurde an die Verhandlungsführer der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag sowie die zuständigen Fachpolitiker sowie an eine Vielzahl von Fachmedien verschickt.

Download Stellungnahme (PDF) | Mehr Informationen zu der Studie

Kontakt

Prof. Dr. phil. Bernd Hirschl
Management regionaler Energieversorgungsstrukturen
T +49 (0) 3573 85-534
bernd.hirschl(at)b-tu.de