Nachqualifizierungsmöglichkeit für altrechtlich ausgebildete Hebammen

Hebammen, die ihre Ausbildung absolviert haben, können in individueller, verkürzter Weise eine Nachqualifizierung als Bachelor im Studiengang Hebammenwissenschaft an der BTU erhalten.

Grundlegende Informationen:

Altrechtlich ausgebildete Hebammen wurden nach dem „Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers“ (HebG vom 03. September 1981) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV vom 03. September 1981) ausgebildet und können ab dem Wintersemester 2023/24 an der BTU die Nachqualifizierungsmöglichkeit im Studiengang Hebammenwissenschaft nutzen. Diese Nachqualifizierung eröffnet allen Hebammen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Möglichkeit, an der BTU einen Bachelor-Abschluss in Hebammenwissenschaft zu erwerben. Dabei wird die Nachqualifizierung individuell und nach persönlichen Bedürfnissen gestaltet. Bis zu 50 % der in der Ausbildung (HebG, 1981) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV, 1981)  erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten können gemäß der in § 22 Abs. 4 RahmenO-BA auf das Studium angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind. Auf diese Weise müssen nicht alle Module im Studiengang absolviert werden und eine individuelle Gestaltung des Studienablaufs, in Teil- oder Vollzeit, ist möglich. Ebenso werden praktische Phasen in den Studienablauf mit einbezogen und vor Beginn der Nachqualifizierungsmaßnahme langfristig geplant.

Spezielle Informationen:

  • für den BA-Abschluss in Hebammenwissenschaft werden 210 ECTS benötigt
  • bis zu 50 % der Ausbildung zur Hebamme (HebG, 1981; HebAPrV, 1981) können auf die 210 ECTS Punkte angerechnet werden (§ 22 Abs. 4 RahmenO-BA): 105 ECTS
  • 105 ECTS müssen noch im Studium erworben werden
  • die BTU bietet einen an diese Grundlagen angepassten Modulplan an, nach welchem die 105 ECTS in 4 Semestern (in Vollzeit) absolviert werden können, inklusive Praxiszeiten
  • ein Studium in Teilzeit benötigt eine individuelle Planung der Module und kann von dem vorgegebenen Beispiel abweichen
  • die Studierenden in der Nachqualifizierung studieren gemeinsam mit den Studierenden der Primärqualifikation, belegen die gleichen Module und schreiben die gleichen Prüfungen
  • der in der Nachqualifizierung erworbenen BA-Abschluss ist gleichwertig zu dem BA-Abschluss in der Primärqualifikation

Bei Interesse an der Nachqualifizierungsmöglichkeit erfolgt sowohl eine individuelle Studiengangs-Beratung und -Planung durch die Studiengangsleitung:

Kontakt

Prof. Dr. rer. nat. Franziska Rosenlöcher
Hebammenwissenschaften I
T +49 (0) 3573 85-290
Franziska.Rosenloecher(at)b-tu.de