Entlastung von Frauen in Gremien
Aus Mitteln des Professorinnenprogramms I können im Zeitraum von 2011-2015 Mittel zur Beschäftigung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte finanziert werden, mit denen Frauen in den Gremien der BTU Cottbus–Senftenberg unterstützt werden sollen.
Antragsberechtigt sind
- weibliche Mitglieder des Gründungssenates und des Erweiterten Gründungssenates,
- weibliche Mitglieder der Fakultätsräte 1 bis 4 und
- dezentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Die Antragstellung für das laufende Kalenderjahr ist ab sofort möglich.
Die Anträge sind auf dem entsprechenden Formblatt (s. nachstehender Link) an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Ehrengard Heinzig zu richten.
Dem Antrag ist die Befürwortung der Lehrstuhlinhaberin bzw. des Lehrstuhlinhabers oder der bzw. des Vorsitzenden des Gremiums (Senat, Fakultätsrat) beizufügen.
Für die Beantragung dieser Mittel wird eine Höchstgrenze von 400 €/a pro Person festgelegt. Die Vorsitzende des Gründungssenats kann 800 € beantragen.
Die bewilligten Mittel sind für die Beschäftigung studentischer oder wissenschaftlicher Hilfskräfte zur Entlastung der Antragstellerinnen im eigenen akademischen Bereich oder im jeweiligen Gremium vorgesehen.
Die Realisierung dieser Maßnahme erfolgt auf der Basis der Bewilligung des Antrages, den die ehemalige BTU Cottbus im Rahmen des Professorinnenprogramms für den Zeitraum von 2011-2015 gestellt hat. Die Antragstellung beschränkt sich auf den Zentralcampus.
Ansprechpartnerin:
Ehrengard Heinzig
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der BTU Cottbus–Senftenberg (Zentralcampus)
Besuchsadresse:
03046 Cottbus
Platz der Deutschen Einheit 1
Hauptgebäude, HG 4.26
T (0355) 69 2324
F (0355) 69 2964
E heinzig@b-tu.de
