Stipendien-/Reisebeihilfen für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Antragsbewilligung nach dem Windhundprinzip - schnell sein kann sich lohnen.

Aus Mitteln des Professorinnenprogramms können im Zeitraum von 2011-2015 Beihilfen für Stipendiatinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen, insbesondere für Frauen mit Familienaufgaben finanziert werden.

 

Gewährt werden Beihilfen zu Stipendien und einmalige Beihilfen für die Teilnahme an internationalen Kongressen, auf denen die Antragstellerinnen mit einem eigenen Vortrag auftreten.

 

Die Stipendienbeihilfen werden in der Regel für maximal drei Jahre gewährt.

Die Antragstellung erfolgt jährlich.

 

Für 2014 sind die Anträge bis zum 31. Mai 2014 einzureichen und können rückwirkend bis zum 01. Januar 2014 gestellt werden.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt nach dem Windhundprinzip.

Die Anträge sind auf dem beigefügten Formblatt an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Ehrengard Heinzig zu richten.

 

Für die Beantragung der Stipendienbeihilfe liegt die Höchstgrenze der eigenen Einkünfte bei 1.500 € / Monat (einschließlich der Beihilfe).

 

Antragsberechtigt sind Stipendiatinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen der BTU Cottbus–Senftenberg, insbesondere mit Familienaufgaben (Kinder, pflegebedürftige Angehörige).

 

Die Realisierung dieser Maßnahme erfolgt auf der Basis der Bewilligung des Antrages, den die BTU Cottbus (alt) im Rahmen des Professorinnenprogramms für den Zeitraum von 2011-2015 gestellt hat. Die Antragstellung beschränkt sich auf den Zentralcampus.

 

Ansprechpartnerin:

Ehrengard Heinzig

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der BTU Cottbus–Senftenberg (Zentralcampus)

 

Besuchsadresse:

03046 Cottbus

Platz der Deutschen Einheit 1

Hauptgebäude, HG 4.26

 

T (0355) 69 2324

F (0355) 69 2964

E gba@tu-cottbus.de

I www.tu-cottbus.de