Antragstellung für Großgeräte gem. Art. 91 b GG und Art. 143 c GG für 2015
Erläuterungen des MWFK zu den Antragstellungen für Großgeräte:
„Bei der Förderung von Großgeräten auf der Grundlage des Artikel 91 b GG und des Artikel 143 c GG ist auf Grund erheblicher Vorlaufzeiten u.a. bei der Begutachtung durch die DFG, aber auch wegen langer Ausschreibungsfristen und Lieferzeiten ein diskontinuierlicher Mittelabfluss festzustellen. Wenn die Empfehlungen der DFG erst im zweiten Halbjahr vorliegen, ist es Ihnen kaum noch möglich, die Großgeräte im laufenden Haushaltsjahr zu erwerben.“
Ich bitte Sie deshalb, Ihre Anträge auf die Förderung des Erwerbs von Großgeräten für das Haushaltsjahr 2015 möglichst bis 30.04. 2014 vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Empfehlungen der DFG bis Ende des Jahres 2014, spätestens Anfang 2015 vorliegen. Für die Umsetzung der Empfehlungen stünde damit das gesamte Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung.
Hinweise
Zu beteiligende Bereiche
Für Ihre Planungen berücksichtigen Sie bitte, dass Sie VB 5, Herr Bulkow in Cottbus und Herr Przybilla in Senftenberg und Sachsendorf (z.B. Medienanschlüsse) , VB K4 (Fragen zur Sicherheit) und VB 4 (bauplanungsseitig) frühzeitig einbeziehen – spätestens mit Bewilligung der DFG-Anträge und vor Beschaffungsauslösungen -, sofern Ihre Großgeräte flächenmäßigen Bedarf, Anschlüsse (z. B. Wasser, Abwasser, Strom ec.) und/oder arbeitsschutzseitig/brandschutzseitig zu klärende Punkte (z.B. Lasertechnik, Gefahrstoffe, Brandlasten etc.) aufweisen. Bitte beachten Sie auch bei Ihren Planungen, dass gegenwärtig davon ausgegangen werden muss, dass Sie Ihre Großgeräte i.d.R. in Ihren bereits vorhandenen Flächen unterbringen müssen.
Zeitschiene
Für die BTU-interne Prüfung eines Antrages, einschließlich Beteiligung entsprechender Bereiche sowie Einholung aller Unterschriften sind mindestens 3 bis 4 Wochen einzuplanen. Für die Abgabe der FG-Anträge im VB 3.4 C Beschaffung richten Sie Ihre Anträge daher möglichst bis zum 30.04.2014 ein. Später eingehende Anträge werden ebenfalls bearbeitet, können aber u.U. nicht zum 31.05.2014 beim MWFK eingereicht werden, sondern ggf. erst im Juni 2014.
Formulare und Merkblätter
Die DFG hat klare Vorgaben über die zu übermittelnden Unterlagen. Da diese immer wieder inhaltlich ergänzt werden, sind notwendige Formulare und Merkblätter ausschließlich über die Internetseiten der DFG verfügbar.
Weitere Informationen dazu gibt es im Intranet unter: www.tu-cottbus.de/intern/mitarbeiterportal/formulare/beschaffung.html Unterpunkt: Forschungsgroßgeräte
Einreichung der Anträge an den Standorten Senftenberg, Zentralcampus, Campus Sachsendorf, Campus Nord, Außenstellen:
Die DFG-Anträge werden von der BTU Cottbus-Senftenberg an das MWFK gerichtet.
Bitte reichen Sie Ihre DFG-Anträge über Herrn Nakoinz (hausinterne Post bitte adressieren an: Zentralverwaltung, VB 3.4-C, Herr Nakoinz, Standort Zentralcampus) ein.
Herr Nakoinz koordiniert für alle Standorte und veranlasst die weitere Einreichung der DFG-Anträge über den Kanzler der BTU Cottbus-Senftenberg beim MWFK.
Ansprechpartner
Für Fragen zur DFG-Antragstellung steht Ihnen der Bereich Beschaffung, Herr Nakoinz (nakoinz@tu-cottbus.de, 0355 69 24 81) und Frau Loll (loll@tu-cottbus.de, Tel.: 0355 69 2050), gern zur Verfügung.
Gerne können sie bauplanungsseitige Anfragen an den Bereich Bauplanung, Ansprechpartnerin Frau Schiller (schiller@tu-cottbus.de, 0355 69 29 69) richten.
