ZIM: Befristeter Antragsstopp ab dem 7. Juli 2026, 12 Uhr

Das BMWE hat einen befristeten Antragsstopp für die Einreichung von ZIM-Projekten und -Skizzen veranlasst.

Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.
Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden deshalb aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gemäß Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie). Daher können ab dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM eingereicht werden (befristeter Antragsstopp). Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.

Bitte beachten Sie:
Anträge, die nach dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, beim Projektträger eingehen, können nicht angenommen und bewertet werden. Betroffene Antragsteller werden entsprechend informiert.

Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Bitte wenden Sie sich für Informationen und bei Fragen zum Verfahren der Antragseinreichung an den zuständigen Projektträger.

Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.
Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.

Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt.

Quelle und weitere Informationen

Kontakt

Beatrix Krautz
HVP S 1 Technologie und Innovation
T +49 (0) 355 69-2281
beatrix.krautz(at)b-tu.de