Wissenschaftsrat bewertet Hochschulentwicklungsplan

Der Wissenschaftsrat hat sich auf seinen diesjährigen Frühjahrssitzungen, unter anderem mit dem Neuordnungskonzept der Hochschulregion Lausitz beschäftigt.

Auf Einladung des Landes Brandenburg fanden diese Sitzungen vom 13. bis 15. April in Potsdam statt.

Wie der Wissenschaftsrat den Hochschulentwicklungsplan der BTU Cottbus-Senftenberg einschätzt und bewertet, finden Sie im Folgenden. Die vollständige Fassung der Stellungnahme wird Montag, den 18. April 2016, ab 11.30 Uhr auf der Webseite des Wissenschaftsrates www.wissenschaftsrat.de zum Download bereitgestellt.

Stellungnahme zum Neuordnungskonzept der Hochschulregion Lausitz 

- Kurzfassung - 

Vorbemerkung

Mit Schreiben vom 2. Mai 2012 hat die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg den Wissenschaftsrat gebeten, das Neuordnungskonzept für die Hochschulregion Lausitz auf Qualität, Konsistenz und Umsetzbarkeit hin zu evaluieren. Der Wissenschaftsrat war aufgefordert zu prüfen, ob das Konzept die Rahmenbedingungen für ein funktional differenziertes, gut nachgefragtes und überregional konkurrenzfähiges Hochschulangebot in der Lausitz schafft.

Der Wissenschaftsrat hat sich 1991 und 1992 im Rahmen seiner Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten der künftigen Struktur der Hochschullandschaft in den neuen Bundesländern zu den Vorgängereinrichtungen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH), geäußert. In seiner Stellungnahme zur Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus aus dem Jahr 2002 hat er sich für eine stärkere wissenschaftliche Profilierung der BTU Cottbus sowie eine engere Kooperation mit der Hochschule Lausitz (FH) ausgesprochen. Zwei vom Land Brandenburg eingesetzte Expertenkommissionen haben 2012 eine grundlegende Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz empfohlen. Im Nachgang dieser Empfehlungen hat das Land Brandenburg beschlossen, die BTU Cottbus-Senftenberg zu gründen, in der die Hochschule Lausitz (FH) und die BTU Cottbus aufgehen. Die Gründung erfolgte am 1. Juli 2013.

Im Sommer 2015 hat die BTU Cottbus-Senftenberg im Auftrag des Landes ein Neuordnungskonzept in Form des "Hochschulentwicklungsplans der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg für die Jahre 2015-2020" erstellt, das die Grundlage und den zentralen Beratungsgegenstand der Arbeitsgruppe bildete. Im Januar 2016 hat die Arbeitsgruppe, die der Wissenschaftsrat zur Erarbeitung dieser Stellungnahme eingesetzt hat, die BTU Cottbus-Senftenberg besucht und Gespräche mit den an der Umsetzung des Hochschulentwicklungsplans beteiligten Akteuren geführt.

In der Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates haben auch Sachverständige mitgewirkt, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet.

Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 15. April 2016 in Potsdam verabschiedet.

Kurzfassung

Das Neuordnungskonzept der Hochschulregion Lausitz wurde dem Wissenschaftsrat in Form eines Hochschulentwicklungsplans der zum 1. Juli 2013 per Gesetz neu gegründeten BTU Cottbus-Senftenberg für die Jahre 2015-2020 vorgelegt. Der Wissenschaftsrat evaluiert somit ein Fusionskonzept, in dem zwei Hochschultypen - eine Universität und eine Fachhochschule - über zwei Standorte (Cottbus und Senftenberg) verteilt vereinigt werden. Mit dem Auftrag des Landes Brandenburg an den Wissenschaftsrat, Qualität, Konsistenz und Umsetzbarkeit des Neuordnungskonzeptes zu prüfen, stellt sich mit Blick auf die erfolgte Errichtung als Universität die Frage nach dem Verhältnis und der Integration der beiden Vorgängereinrichtungen.

Nach Auffassung des Wissenschaftsrates sind Fusionsprozesse anspruchsvolle Vorhaben der Organisationsentwicklung, deren Gelingen von einer guten Strategiebildung und Entwicklungsplanung abhängen und die einen langen Atem benötigen. Vor diesem Hintergrund erkennt es der Wissenschaftsrat an, dass die Mitglieder der neu gegründeten Hochschule, insbesondere das Präsidium, sich dieser schwierigen Aufgabe angenommen haben und erste wichtige organisationale Anstrengungen, was Entscheidungen über die Grundarchitektur der Hochschule betrifft, unternommen haben. Insbesondere würdigt der Wissenschaftsrat, dass es der Hochschule gelungen ist, in weniger als einem Jahr einen Hochschulentwicklungsplan zu erarbeiten und ihn in den hochschulischen Gremien zu verabschieden. An der Universität hat sich inzwischen ein "Wir-Gefühl" entwickelt, das die Bereitschaft erkennen lässt, den Hochschulentwicklungsplan umzusetzen und den Neugründungsprozess aktiv zu gestalten.

Gleichwohl befindet sich der Fusionsprozess nach Einschätzung des Wissenschaftsrates am Anfang. Vor dem Hintergrund, dass in der nun anstehen-den Umsetzungsphase die Integration und allmähliche Verfestigung des Neuen erfolgen muss, hält der Wissenschaftsrat es für dringend erforderlich, dass an der Hochschule auch angesichts der schwierigen Vorgeschichte, die der Fusionsentscheidung vorausgegangen ist, eine Zeit der Konsolidierung und der Ruhe einkehrt. Dies ist auch nötig, damit sie neben den fusionsbedingten Organisationserfordernissen ihren eigentlichen akademischen Aufgaben nachgehen kann.

Mit der Zusammenführung der beiden Hochschulen werden vier landespolitische Ziele verfolgt: Erstens sollen angesichts des demographischen Wandels und sinkender Studierendenzahlen in der Region Überkapazitäten reduziert werden; zwei selbstständige Hochschulen scheinen auf Dauer nicht überlebensfähig. Zweitens soll die Ausbildung für die Region als zentrale Funktion der Hochschule gewährleistet bleiben. Neben dem universitären Ausbildungsweg soll ein Fachhochschulstudium mit universitärer Weiterentwicklungs-möglichkeit angeboten und dadurch die Hürden, ein Hochschulstudium aufzunehmen, gesenkt werden. Drittens soll mit der Zusammenlegung der beiden Einrichtungen, die mit der Einführung forschungsförderlicher Strukturen und Prozesse verbunden sein soll, eine Erhöhung der Forschungsleistung erzielt werden. Viertens erwartet das Land, dass die BTU Cottbus-Senftenberg eine zentrale Rolle in der Regionalentwicklung und im Rahmen des Strukturwandels in der Lausitz einnimmt.

Hinsichtlich der institutionellen Ausrichtung hat das Land Brandenburg entschieden, die ehemalige Technische Universität und die ehemalige Fachhochschule zu einer Technischen Universität zu vereinigen und sowohl das universitäre als auch das fachhochschulische Profil weiterzuführen. Der Wissenschaftsrat hält die vom Land Brandenburg getroffene Entscheidung zur Errichtung einer Universität für nachvollziehbar. Das Zusammenbringen der Aufgaben einer Universität mit den Aufgaben einer Fachhochschule kann großes Potential für neue Synergien bergen sowie eine Konzentration der Leistungsstärken und ein gemeinsames Agieren auf der Basis abgestimmter und kohärenter Ziele befördern. Gleichwohl weist er darauf hin, dass die Parallelführung des universitären und des fachhochschulischen Angebots auch Risiken beinhalten kann, zumal mit der Bezeichnung "Universität" eine gewisse Hierarchie unter den Mitgliedern nach der Herkunft aus den Vorgängereinrichtungen einhergehen könnte. Dies betrifft unter anderem das Stimmrecht, durch das Universitätsprofessorinnen und -professoren bei gewissen unmittelbar forschungsrelevanten Entscheidungen über eine Mehrheit verfügen müssen.

Der Wissenschaftsrat begrüßt den Handlungsspielraum, den das Land insbesondere mit Blick auf die Aufbaustruktur der Hochschule gewährt, weist aber zugleich darauf hin, dass die Hochschule dafür Sorge tragen sollte, dass die interne Differenzierung und die Gleichwertigkeit beider (universitärer und fachhochschulischer) Bereiche über unterstützende Strukturen und Prozesse gewährleistet und stabilisiert werden sollte. Damit eine Integration von Universität und Fachhochschule gelingen und das Potential einer Fusion ausgeschöpft werden kann, sieht der Wissenschaftsrat auf Seiten der Hochschule für die Zusammenführung fachhochschulischer und universitärer Anteile sechs zentrale Handlungsfelder: (1) in der wissenschaftlichen Aufbaustruktur, in den Bereichen (2) Studium und Lehre, (3) Forschung, (4) Wissens- und Technologietransfer, (5) Weiterbildung und in der (6) Personalstruktur und -planung.

So hält der Wissenschaftsrat eine grundsätzlich integrative wissenschaftliche Aufbaustruktur in allen Fakultäten für zielführend. Für vier der insgesamt sechs vorgesehenen Fakultäten, die auf Grundlage der thematischen Zuordnung von Studiengängen und Forschungsthemen plausibel strukturiert werden sollen, scheint dies gelungen. Die Struktur der Fakultät 4, in der ausschließlich fachhochschulische Fächer beheimatet sein sollen, und Fakultät 5, die die Geistes- und Sozialwissenschaften umfasst, sollte jedoch überdacht werden. Der Wissenschaftsrat ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Aufbaustruktur der BTU Cottbus-Senftenberg durchgehend so gestaltet sein sollte, dass alle Fakultäten jeweils ein erkennbares und eigenständiges Profil entwickeln und kritische Masse aufweisen, um sich an den interdisziplinär konzipierten Forschungsschwerpunkten ("Zukunftsfelder") beteiligen zu können. Allen Fakultäten empfiehlt der Wissenschaftsrat, dass die dezentralen Ebenen gemeinsam mit der zentralen Ebene Fakultätsentwicklungspläne erarbeiten, in denen die strategische Ausrichtung und Ziele in Bezug auf die verschiedenen akademischen Leistungsdimensionen darlegt werden.

Die gewählte Struktur für Studium und Lehre ("H-Modell") erscheint vor dem Hintergrund plausibel, die fachhochschulische und universitäre Ausrichtung der Universität parallel zu führen. Das Modell ist durch Transfermodule geeignet, die Durchlässigkeit der Studiengänge zu erhöhen.

Dabei sollte das vorrangige Ziel des Lehr- und Studienangebots in der Bachelor-Phase darin bestehen, Studienanfängerinnen und -anfänger mit attraktiven Studienprogrammen zu einem Studium in der Lausitz zu bewegen und diese so zu qualifizieren, dass die Absolventinnen und Absolventen in der Region und auch darüber hinaus Beschäftigungsoptionen haben. Dazu sollten die Studiengänge inhaltlich breit genug aufgestellt sein, dass sie anschlussfähig sind sowohl für Berufsfelder als auch für Masterprogramme und fachliche sowie regionalspezifische Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Insbesondere auch der fachhochschulische Studienabschluss "Bachelor of Engineering", den die BTU Cottbus-Senftenberg anbietet, kann dazu beitragen, die Aufnahme eines Studi-ums für Hochschulzugangsberechtigte aus der Region zu erleichtern.

Für die Masterphase schlägt der Wissenschaftsrat vor, auch gezielt Absolventinnen und Absolventen von Bachelorprogrammen anderer Universitäten als Zielgruppe anzusprechen und in die Region zu holen. Damit die Angebote für diese Gruppe attraktiv sind, sollten sie eine klare Forschungsorientierung aufweisen und mit den Forschungsschwerpunkten verkoppelt sein.

Herausforderungen sieht der Wissenschaftsrat bei der konkreten Umsetzung des H-Modells. Die Bereitstellung von parallelen Studiengängen ist mit einem hohen Ressourcenaufwand verbunden und kann zu einer Unübersichtlichkeit des Angebots führen. Auch ist unklar geblieben, wie viele und welche Studien-gänge dem H-Modell folgen sollen. Deshalb begrüßt es der Wissenschaftsrat, dass die Universität ein kriteriengeleitetes Verfahren zur Entscheidung über die Weiterführung und Schließung von Studiengängen durchführt. Im Ergebnis sollte die Zahl der Studiengänge reduziert und dabei ein höheres Maß an Abstimmung zwischen fachhochschulischen und universitären Studiengängen angestrebt werden. Zentral für den Erfolg bzw. die Stabilität des H-Modells ist, dass die Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen nicht nur gewährleistet, sondern auch qualitätsgesichert ist.

Der Wissenschaftsrat hält die Konzeption des Colleges als Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung für sinnvoll. Er regt an, die Funktion des Colleges zu erweitern und auch für die Qualitätssicherung des Übergangs vom Bachelor zum Master zu nutzen.

Der Wissenschaftsrat begrüßt, dass die BTU Cottbus-Senftenberg einen Prozess der Profilierung und Fokussierung ihrer Forschung eingeleitet hat. Dazu hat sie so genannte "Zukunftsfelder" identifiziert, die sich an den vorhandenen Forschungsstärken der Universität ausrichten, aber nach Auffassung des Wissenschaftsrats zu breit und allgemein angelegt sind. Er empfiehlt deshalb, diese im Rahmen einer zu entwickelnden Forschungsstrategie deutlich zu konkretisieren und auf präzisere Forschungsfragen, die auf dezentraler Ebene ausformuliert werden, zuzuschneiden. Eine Möglichkeit der Konkretisierung sieht der Wissenschaftsrat darin, die Themen der Zukunftsfelder auf regionale Entwicklungsbedarfe zu beziehen. Zentral erscheint dem Wissenschaftsrat auch, den Geistes- und Sozialwissenschaften eine konstitutive Rolle und Funktion bei der Bearbeitung der Zukunftsfelder zuzuweisen.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, Mechanismen und Instrumente der Selbsterneuerung und Themenentwicklung einzuführen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Anschubfinanzierungsinstrumente im Rahmen der internen, wettbewerblichen Forschungsförderung hält der Wissenschaftsrat grundsätzlich für gut geeignet. Um die fachhochschulische Forschung adäquat zu fördern, sollten gezielt Anreizinstrumente bereitgestellt werden (z.B. Anschubfinanzierung), über die die Bildung interner Forschungsschwerpunkte ermöglicht wird. Zudem sollte die Ausstattung der Fachhochschulprofessuren so gestaltet sein, dass auch die Wettbewerbsfähigkeit um Drittmitteleinwerbungen in diesem Bereich erhöht werden kann. Da der fachhochschulische Bereich nicht mehr an explizit für Fachhochschulen vorgesehenen Förderprogrammen teilnehmen kann und somit Förderstrukturen insbesondere mit Anwendungsbezug wegfallen, sollte das Land dafür Sorge tragen, dass eine Benachteiligung der Hochschule in dieser Hinsicht vermieden wird.

Die Förderansätze und die im Rahmen der BTU Graduate Research School geplanten Instrumente und Maßnahmen scheinen insgesamt gut geeignet, um die strukturellen Bedingungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern.

Der Wissenschaftsrat hält es für unabdingbar, ein System zur Selbstbeobachtung und Qualitätssicherung der Forschungsaktivitäten und -leistungen einzuführen.

 Mit Blick auf die Rolle, die der BTU Cottbus-Senftenberg für die Regionalentwicklung und im Rahmen des Strukturwandels in der Lausitz zugewiesen wird, sieht der Wissenschaftsrat Bedarf, den Wissens- und Technologietransfer strategischer und strukturierter anzulegen und die Umsetzung zu professionalisieren. Die bereits existierenden Einzelaktivitäten sollten zu einer personenunabhängigen Strategie verzahnt, dauerhaft ausgebaut und institutionell verankert werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass angemessene, auf Augenhöhe ausgerichtete Rahmenverträge geschlossen werden. Insbesondere sollte die Diversität der Kooperationspartner erhöht und insbesondere ein systematischer Zugang zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geschaffen werden. Durch Kooperationen mit Unternehmen der Region können insbesondere die Professuren des Fachhochschulbereichs zum einen durch anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer leisten und zum anderen in der Verbindung mit der Praxis Impulse für neue wissenschaftliche Fragestellungen geben. Grundsätzlich sollten alle technisch geprägten wissenschaftlichen Bereiche regionale Partner einbeziehen. Auch im Bereich der Weiterbildung sollten die Anforderungen regionaler Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber berücksichtigt werden und ein Beitrag zur Sicherung von Fachkräften in der Region und somit auch zur Regionalentwicklung geleistet werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt in diesem Zusammenhang dem Land, einen übergreifenden strategischen Prozess zur Regionalentwicklung anzustoßen und daran regionale Akteure (IHK, HWK, Mittelstandsvereinigungen u.Ä.) zu beteiligen. Die BTU Cottbus-Senftenberg sollte sich in diesen Prozess einbringen und wissenschaftliche und administrative Kompetenz aufbauen.

Entscheidend für die Integration des fachhochschulischen und universitären Personals werden die gesetzlichen Möglichkeiten und die konkrete gestalterische Umsetzung durch die Hochschule zur Differenzierung und Flexibilisierung der Personalstruktur sein (z.B. Festlegung von Tätigkeitsschwerpunkten, Flexibilisierung von Lehrdeputaten, Schaffung von verlässlichen Karrierewegen, Shared Professorships mit externen Partnern). Zu würdigen ist, dass in Brandenburg auch für Beschäftigte an Fachhochschulen die Definition von Tätigkeitsschwerpunkten und die Einrichtung von Forschungsprofessuren gemäß Landesgesetz möglich sind. Der Wissenschaftsrat begrüßt, dass die BTU Cottbus-Senftenberg diese sich bietenden Optionen in der Personalstrukturplanung aufgegriffen hat. Der Wissenschaftsrat teilt die Auffassung der BTU Cottbus-Senftenberg, dass die oberste Priorität in der Arbeit des Präsidiums in der Umsetzung der Berufungsstrategie liegen sollte. Die Berufungsentscheidungen werden nicht nur die Entwicklung der neuen Forschungsfelder und -cluster, sondern auch die des Lehrangebots prägen.

Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen an deutschen Hochschulen hinsichtlich der Governance und des Managements, dass bei der Umsetzung von Entwicklungsplänen der zeitliche und personelle Aufwand zur Umsetzung von Maßnahmen viel höher ist als der für die hochschulinterne Abstimmung von Leitbildern und Zielen. Der Wissenschaftsrat hält es daher für unabdingbar, dass in Absprache von Präsidium, Akademischem Senat und Dekanaten zunächst Prioritäten festgelegt werden, allgemeine Zielsetzungen hochschulspezifisch präzisiert und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungsplans unter Nennung von Zeiträumen, verfügbaren Ressourcen und verantwortlichen Einheiten/Personen beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Wissenschaftsrat der Universität, einen Umsetzungsplan für die Maßnahmen und Schritte mit detaillierten Angaben zu Zeiten, Ressourcen und Verantwortlichkeiten zu entwickeln und diesen qualitätszusichern.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass das Land Brandenburg der BTU Cottbus-Senftenberg Planungssicherheit bis einschließlich 2018 gewährt und über diesen Zeitraum hinaus Unterstützung und aktive Begleitung des Fusionsprozesses zugesichert hat. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen die beiden Vorgängereinrichtungen agieren mussten und die sich in der Vergangenheit auf die Leistungsfähigkeit der Hochschulen ausgewirkt haben, begrüßt der Wissenschaftsrat ausdrücklich, dass mit der erstarkten Selbststeuerung eine neue Phase für die Hochschule begonnen hat. Das Land sollte in seiner Aufsichtsfunktion die Hochschule in dieser Situation aktiv unterstützen und dafür Sorge tragen, dass die Neugründung einen positiven Verlauf nimmt. Zur Unterstützung des internen Differenzierungsprozesses der Hochschule sollte das Land die weitere Entwicklung mit den vorhandenen gesetzlichen Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten (u.a. Mittelzuweisungen, Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelvergabe, Personalplanung) unterstützen. Insbesondere die differenzierte Personalstruktur, die sich aus der Zusammenführung von Fachhochschule und Universität ergibt und sowohl Chancen (flexible und individuelle Gestaltung von Tätigkeitsschwerpunkten) als auch Risiken birgt (unterschiedliche Anerkennungsstrukturen), sollte aufmerksam beobachtet und mit förderlichen Rahmenbedingungen unterlegt werden. Der Wissenschaftsrat betont auch an dieser Stelle, dass die Zeit, in der sich der Fu-sionsprozess vollzieht, nicht kurz getaktet sein kann. Die Hochschule sollte vom Land die Möglichkeit erhalten, sich über einen Zeitraum von zehn Jahren - basierend auf bisherigen Erfahrungen mit Fusionen - entwickeln und stabilisieren zu können.

Kontakt

Dr. phil. Marita Müller
Stabsstelle Kommunikation und Marketing
T 3206
marita.mueller(at)b-tu.de