GRS-Mobilitätszuschüsse: Neue Ausschreibungsfrist

Promovierende und Postdocs können für Tagungsteilnahmen und Kurzforschungsaufenthalte in 2023 noch bis zum 22. September einen Mobilitätszuschuss beantragen.

Der GRS stehen dieses Jahr noch zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Tagungsteilnahmen und Kurzfroschungsaufenthalte zu fördern. Promovierende und Postdocs in der frühen Phase nach der Promotion können noch bis zum 22. September 2023 ihre Anträge einreichen. Voraussetzung ist, dass die Reise noch in 2023 stattfindet. 

Ferner gilt folgender Hinweis zur neuen Ausschreibungsfrist: 

Da die Mittel der GRS begrenzt sind, werden wir ggf. die Anträge auf Basis des Prinzips »first come, first serve« berücksichtigen. Sollten wir Ihnen dieses Jahr bereits einen oder mehrere Mobilitätszuschüsse gewährt haben, werden wir ggf. andere Beweber*innen berücksichtigen, die noch keine Förderung erhalten haben.

Die GRS bietet folgende Mobiltitätszuschüsse an:

Kontakt

Robert Rode
ZE Graduate Research School (GRS)
T +49 (0) 355 69-3479
robert.rode(at)b-tu.de