Was verstehen wir unter Barrierefreiheit?

„Kein Mensch passt in eine Schublade“. Dieses Zitat der Kampagne der Antidiskriminierungsstelle des Bundes drückt am besten aus, wie unmögliche es ist, Gruppen oder Menschen einzugrenzen. Was bedeutet dies und für wen wird weitgehende Barrierefreiheit geschaffen?

Weitgehende Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet sind, dass sie von jedem Menschen unabhängig von seinen Gegebenheiten genutzt werden können. Dazu gehören an Hochschulen neben Personen mit sichtbaren Behinderungsarten wie Blinde und Rollstuhlnutzer auch gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen mit körperlichen Einschränkungen und chronischen Erkrankungen. Weiterhin sehbehinderte Menschen sowie seelisch und psychisch Erkrankte. Aber auch Mütter oder Väter mit Kinderwagen und ältere Hochschulangehörige zählen dazu.

Unser Ziel ist es, Angebote in einer „Hochschule für alle“ zu schaffen, in der Vielfalt und Heterogenität geschätzt und als Stärke begriffen wird.

Auch die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerkes gibt regelmäßig Tipps und Informationen heraus, die Sie hier nachlesen können.

Insbesondere möchten wir hinweisen auf unseren Leitfaden "Barrierefrei durch die BTU Cottbus-Senftenberg".