Hinweise zur Anmeldung von Landesbehörden Brandenburgs

Der Bibliotheksausweis wird auf den Namen Ihrer Einrichtung ausgestellt und ist für ein Jahr gültig. Bei Erhalt des Ausweises ist der Personalausweis / Pass der/des Vertretungsberechtigten vorzulegen.

Bitte achten Sie auf Ihren Bibliotheksausweis! Die Rechte und Pflichten liegen bei Ihrer Dienststelle.

Nach Ablauf des Jahres kann Ihr Bibliotheksausweis verlängert werden. Dazu ist das persönliche Erscheinen Ihres Vertretungsberechtigten bzw. Ihrer Vertretungsberechtigten nötig.
Liegen Änderungen betreffs Ihrer Einrichtung vor, benötigen wir aktuelle Angaben und einen neu gestellten Antrag.

Für die Online-Antragstellung nutzen Sie bitte folgendes Formular.
Füllen Sie alle Felder ordnungsgemäß aus und reichen Sie Ihren Antrag an uns weiter.
Sie können Ihre Daten wie folgt senden:

  • per  E-Mail
  • per Fax: +49 (0)355 69 2277
  • per Post: BTU Cottbus, IKMZ, UB, Platz der Deutschen Einheit 2, 03044 Cottbus


Wichtig:
Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin / Behörden- / Dienststellen-/ Verwaltungsleiters bzw. -Leiterin oder dessen Vertretung mit Funktionsbezeichnung.