Regeln für die Nutzung von Bücherboxen / abschließbaren Bücherwagen Zentralcampus

Für Benutzer und Benutzerinnen der UB der BTU Cottbus - Senftenberg, die gem. § 3 der Benutzungsordnung zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, ausgeliehene Medien der Bibliothek für einen befristeten Zeitraum in den Bücherboxen (Lesesaal im 4. OG des IKMZ) oder in fahrbaren abschließbaren Bücherwagen aufzubewahren.

Die Schlüsselausgabe und -rückgabe erfolgt ausschließlich

Montag bis Donnerstag 9 –20 Uhr
Freitag 9 -19 Uhr
Samstag 9 –13 Uhr

an der Servicetheke im Erdgeschoss des IKMZ und wird auf das Benutzerkonto des Entleihers / der Entleiherin für 4 Wochen gebucht.

Die Frist wird automatisch bis zu dreimal 8 Wochen unter Vorbehalt verlängert.
Vormerkungen sind möglich.
Eine Verlängerung wird widerrufen, wenn eine Vormerkung von einem anderen Benutzer oder einer anderen Benutzerin vorliegt.

Regeln für die Nutzung

  1. Es ist nicht gestattet, Präsenzbestände (z. B. Lesesaalexemplare, Zeitungen, Zeitschriften, Semesterapparate, Rara) einzuschließen.
    Medien aus dem Bestand der Bibliothek müssen ordnungsgemäß entliehen sein.
  2. Zum Nachweis der Ausleihe der eingeschlossenen Medien ist der Ausleihbeleg sichtbar in der Bücherbox anzubringen oder in den abschließbaren Bücherwagen einzulegen.
  3. Die Bibliothek ist nach § 10 der Benutzungsordnung befugt, das Kontrollrecht in der Universitätsbibliothek - Zentralcampus wahrzunehmen.
  4. Die Bücherbox / der Bücherwagen ist nach Ablauf der Leihfrist vollständig zu räumen. Für die Überschreitung der Nutzungszeit wird eine Mahngebühr entsprechend der gültigen Gebührenordnung der BTU Cottbus-Senftenberg (§2, Anlage 1) erhoben.
  5. Störungen am Schlossmechanismus sind an der Servicetheke der Bibliothek zu melden. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz des Schlosses nach Verlust eines Schlüssels können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden (GebO der BTU Cottbus-Senftenberg vom 12. Juli 2021, §2, Anlage 1, Gebührentarif 1.2.2).
  6. Bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Cottbus oder bei Missachtung der Regeln dieser Ordnung kann die Berechtigung zur Nutzung entzogen werden.
  7. Es gelten die Haftungsbedingungen gemäß § 13 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Cottbus.