Zuschuss zum Semesterticket Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds

Studierende, die sich aus bestimmten Gründen das Semesterticket nicht leisten können, können beim StuRa der BTU einen Antrag auf Unterstützung zur Zahlung des Semesterticketbeitrages beantragen.

Einen Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket Studierende unter den folgenden Voraussetzungen stellen:

Auszüge aus der Sozialfondsordnung vom 10.06.2008:

(1)Studierende, die sich gemäß den Bestimmungen der Semesterticket-Satzung der Studierendenschaft der BTU von der Beitragspflicht zum Semesterticket nicht befreien können, können nach den Regelungen dieser Satzung einen Zuschuss zum Semesterticketbeitrag beantragen, wenn der Erwerb des Semestertickets unzumutbar ist.

(2) Der Erwerb des Semestertickets ist für Studierende unzumutbar, wenn ihnen das Aufbringen des Kostenbeitrags den Ausgleich einer im Beitragszeitraum auftretenden besonderen Härte im Sinne von § 2 Nr. 1 bis 8 erheblich erschwert, das monatliche Ein-kommen den Bedarf im Sinne von § 3 nicht überschreitet und sie nicht über Vermögen verfügen.Als besondere Härten gelten insbesondere:

  1. ausländische Studierende, die eine Einschränkung der Arbeitserlaubnis auf weniger als 180 halbe Tage oder 90 ganze Tage im Jahr haben;
  2. werdende Mütter;
  3. allein erziehende Studierende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern;
  4. Behinderte, denen Eingliederungshilfe nach SGB XII gewährt wird;
  5. Studierende mit besonderer kostenaufwändiger Ernährung aufgrund von Krankheit;
  6. die Anfertigung der Studienabschlussarbeit bei Diplom/Bachelor/Master, wenn diese Tätigkeiten nachweislich nicht mit einem Aufenthalt von mindestens vier zusammenhängenden Monaten außerhalb des Verbundtarifraums verbunden sind;
  7. ein unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum mit mindestens 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche und einer Dauer von mindestens drei Monaten;
  8. oder im Einzelfall sonstige vergleichbare Härten.