Gleichstellungsrat der BTU Cottbus-Senftenberg

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sowie alle dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen sind die ständigen Mitglieder im Gleichstellungsrat. Dieser trifft sich mindestens 2-3 mal im Jahr. Als ständige Gäste nehmen auch die Referent*innen für Diversity, Dual Career, Familie und Gesundheit an den Sitzungen teil. Der Gleichstellungsrat sichert seine eigene Professionalisierung durch vielfältige Qualifizierungen und einen vertrauensvollen kollegialen Austausch. Er ist lt. Grundordnung der BTU § 19 Abs. 5 fest an unserer Universität verankert.