Entlastung für weibliche Gremienmitglieder

Zur Unterstützung und Förderung des Engagements weiblicher Gremienmitglieder stellt die BTU jährliche Mittel zu deren Entlastung zur Verfügung. Eine Entlastung kann durch die Beantragung von Personalmitteln zur Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften erfolgen. Darüber hinaus werden jetzt auf Antrag auch Sachmittel für bspw. die Teilnahme an Weiterbildungen und für die technische Ausstattung zur Gremienarbeit bewilligt.

Wer wird gefördert?

Alle weiblichen Mitglieder des Senats, der Senatskommissionen und der Fakultätsräte aus jeder Statusgruppe können eine entsprechende Förderung beantragen.

Beantragung

Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Senat und in einem Fakultätsrat kann eine doppelte Antragstellung erfolgen.

Die Bewilligung erfolgt immer in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Beantragung von Personalmitteln:

Die beantragten Mittel sollen für die Unterstützung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit bzw. der Arbeit als Gremienmitglied eingesetzt werden.
Die konkreten Aufgaben der Hilfskraft, welche Sie in ihrer Arbeit in Lehre und Forschung unterstützt, sind im Antragsformular entsprechend zu erläutern.

Bei der Antragstellung ist unbedingt die jeweils ermittelte Summe der benötigten Personalmittel anzugeben. Dies dient der besseren Planung bzw. Bindung der gleichstellungsfördernden Mittel.
Beantragung von Sachmitteln:

Die Mittel sind in einer E-Mail formlos zu beantragen. Dabei sind anzugeben:
Die Art und der Umfang der Belastung durch die Gremienarbeit, die Art und Höhe der beantragten Entlastung sowie der Zweck der Verwendung der beantragten Sachmittel.
Sachmittel können beantragt werden z. B.
  • für die Teilnahme an Weiterbildungen zur Förderung von Gremienkompetenz,
  • für die Inanspruchnahme von Coachings (Einzel-, Gruppencoaching),
  • für Netzwerktreffen
  • für die technische Ausstattung zur Gremienarbeit (als Leihgabe).

Der Antrag kann via E-Mail, Hauspost oder gerne auch persönlich eingereicht werden.

Was wird benötigt?

Beantragung von Personalmitteln:

- Antragsformular (Digital ausgefüllt!)
- komplette Einstellungsunterlagen            
(siehe   „Leitfaden für die Einstellung und Beschäftigung wissenschaftlicher / künstlerischer Hilfskräfte“
Beantragung von Sachmitteln:

- formloser Antrag via E-Mail              
- ggf. Kostennachweise / Angebote  

Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung:

Birgit Hendrischke
gleichstellung(at)b-tu.de