Berufspraktikum

Das Master-Programm sieht ein zweimonatiges Berufspraktikum vor.
Inhalt, Form und Ablauf werden durch die Modulbeschreibung (Modul 12459: Berufspraktikum) sowie die Praktikumsordnung (Anlage 3 (Seite 16) der Prüfungs- und Studienordnung Master IMT) geregelt. Das Berufspraktikum wird mit 10 Leistungspunkten als Studienleistung abgerechnet.  

Die Betreuung und Anerkennung des Berufspraktikums erfolgt durch den Mentor. Über das Berufspraktikum muss ein Bericht erstellt werden, der spätestens 8 Wochen nach dem Praktikumsende abgegeben werden muss. 

Insbesondere für Studierende, die eine erhebliche Erfahrung im Beruf besitzen, kann der Mentor aber das Berufspraktikum erlassen und einen Ersatz (10 Leistungspunkte) durch andere Studien- und Prüfungsleistungen festlegen. Eine solche Regelung ist in Ausnahmefällen auch dann anwendbar, wenn trotz angemessenem Bemühen kein "passender" Praktikumsbetrieb gefunden werden kann.

Wer ein längeres Praktikum (z. B. 6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt.