Studienaufbau und -gestaltung

Nachfolgende Informationen basieren auf der
Prüfungs- und Studienordnung für den Master-Studiengang Informations- und Medientechnik vom 22.09.2017.
Für die Planung des Studiums ist insbesondere § 6 zu beachten.

Der Begriff Prüfungsleistung ist der Oberbegriff zu Prüfungen und Studienleistungen. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass die Modulnote bei Prüfungen in die Abschlussnote eingeht, während sie bei Studienleistungen nicht eingeht (und damit nur mit pass/fail bewertet werden muss).

Art der Leistungserbringung:
Prü = Modul schließt mit einer Prüfung ab 
SL = Modul schließt mit einer Studienleistung ab

LP = Leistungspunkte

Status:
P = Pflichtmodul
WP = Wahlpflichtmodul

Wahlpflichtkomplexe bzw. ModuleStatusPrüfungs-
leistung
Leistungs-
punkte
Methodische VertiefungWPPrü 18
Zuverlässige HW/SW-SystemeWP*Prü/SL** 56***
Multimedia-SystemeWP*Prü/SL**
Kognitive SystemeWP*Prü/SL**
Fachübergreifendes StudiumWPPrü  6
BerufspraktikumPSL 10
Master-ArbeitPPrü 30
insgesamt:120

* Werden mindestens 30 LP in einem dieser drei Komplexe (Kognitive Systeme (KS), Zuverlässige HW/SW-Systeme (HW/SW), Multimedia-Systeme (MS)) erworben, so wird dieser Komplex auf dem Zeugnis als Schwerpunkt ausgewiesen.
** Maximal 12 LP können in diesen drei Wahlpflichtkomplexen in Form von Studienleistungen erbracht werden.
*** Maximal 18 LP können durch Module erworben werden, die auch im Bachelor-Studium abrechenbar sind.