Masterarbeit im Studiengang IMT

Der Anfertigung der Master-Arbeit kommt ein besonderer Stellenwert zu. Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsleistung, mit der die Kandidatin/der Kandidat nachweisen muss, dass sie/er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet zur Lösung theoretischer und praktischer Probleme beitragen kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen.

Die rechtlichen Regelungen werden durch
- die Modulbeschreibung (Modul 12506: Master-Arbeit (IMT)) sowie
- die RahmenO-MA (§§ 23 - 25) und
- die Prüfungs- und Studienordnung (PSO) für den Master-Studiengang IMT (§ 8)
festgelegt.

Die Master-Arbeit wird mit 30 Leistungspunkten als Prüfung abgerechnet. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt fünf Monate (§ 8 (4) PSO IMT Master). Ein weiterer Monat dient der Vorbereitung auf das Kolloquium. Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungszeit um bis zu 3 Monate verlängert werden.

Wenn die Studierende/der Studierende mindestens 78 LP erworben hat, kann das Thema für die Masterarbeit von der/von dem jeweils zuständigen Mentorin/Mentor ausgegeben werden. Nach Absprache mit der Mentorin/dem Mentor ist auch die Betreuung durch eine/n andere/n Hochschullehrerin/Hochschullehrer der BTU möglich. Ein Wechsel der Mentorin/des Mentors, nur weil diese/r dem Thema einer Master-Arbeit bei einer anderen Hochschullehrerin/einem anderen Hochschullehrer nicht zustimmt, wird vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt. Grundsätzlich zulässig (nach Absprache mit der Mentorin/dem Mentor) ist die Mitwirkung einer externen Universitätsprofessorin/eines externen Universitätsprofessors, die/der nicht der BTU angehört, als Zweitgutachter/in.
Die Anmeldung der Master-Arbeit hat spätestens 5 Werktage nach Ausgabe/Bestätigung des Themas durch die Betreuerin/den Betreuer schriftlich beim Studierendenservice zu erfolgen.

Nicht zulässig ist die selbständige Ausgabe und Betreuung von Master-Arbeiten durch Firmen. Es besteht nicht die geringste Verpflichtung der BTU gegenüber Studierenden, die von Firmen ausgegebenen "Masterarbeiten" als solche zu werten. Studierende, welche entsprechenden Werbeaktionen von Firmen folgen, tun dies auf eigenes Risiko. Sie schenken der jeweiligen Firma einfach nur ein halbes Jahr Arbeitszeit.

In der Praxis gibt es durchaus Master-Abeiten in Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrstühlen und Firmen. Ob dies möglich ist, liegt im Ermessen der Hochschullehrer. Bisher wurden erfolgreiche Arbeiten unter folgenden Randbedingungen durchgeführt:

  • Das Thema wird vorab zwischen dem betreuenden Hochschullehrer und der gastgebenden Firma in Absprache festgelegt.
  • Die Firma stellt einen konkreten fachlichen Betreuer. Die eigentliche Betreuung erfolgt in Absprache zwischen diesem und dem betreuenden Hochschullehrer.
  • "Geheime" Master- oder Diplomarbeiten sind nicht zulässig. Die Ausarbeitung zur Master- oder Diplomarbeit ist öffentlich und darf vom Studierenden an Dritte (z.B. bei Bewerbungen) weitergegeben werden.

Fälle, bei denen Studierende in der Hoffnung auf eine Anstellung bei einer Firma eine "geheime" Master- Arbeit angefertigt haben, dann doch nicht eingestellt wurden und bei weiteren Bewerbungen nicht mal ihre Arbeit vorzeigen durften, sind von anderen Hochschulen bekannt. Mit uns nicht!

Die termingemäße Einreichung der Master-Arbeit in dreifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form erfolgt beim zuständigen Studiengangsbearbeiter im Studierendenservice. Bei der Abgabe hat die Kandidatin/der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat (Text der Selbstständigkeitserklärung).