Jahrgangsmentor*innen
Jeder und jedem Studierenden wird für die Dauer des Bachelor-Studiums eine Mentorin bzw. ein Mentor zugewiesen, die oder der die Studierenden während des Studiums nach Bedarf, insbesondere in der Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiums beratend unterstützt.
Jahrgang | Fachsemester | Mentor*in |
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2024 | 1-2 | Katja Rennert |
2023 | 3-4 | Dr. Alexander Bremer |
2022 | 5-6 | Eric Haschock |
2021 | 7-8 | Marco Wurg |
2020 | 9-10 | Dr. Jana Kirschner |
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung steht für fachliche Fragen zur Verfügung, beispielsweise bei Fragen zur Schwerpunktsetzung und Verlaufsplanung im Studium oder bei fachlichen Problemen. Auch vor dem Studium können fachliche Fragen am Besten hier geklärt werden.
Die Durchführung erfolgt, wenn nicht mindestens der folgende Studienumfang erfolgreich absolviert wurde:
- zu Beginn des 3. Fachsemesters: 40 LP
- zu Beginn des 5. Fachsemesters: 80 LP
- zu Beginn des 7. Fachsemesters: 120 LP
- zu Beginn des 9. Fachsemesters: 160 LP
- zu Beginn des 11. Fachsemesters: 220 LP
Studienfachberatung
Gemäß der RahmenO Bachelor/Master werden Studierende zur Pflicht-Studienfachberatung eingeladen, wenn Sie die in Ihrem Studiengang geforderten Module nicht innerhalb von vier Semestern nach Einordnung in den Regelstudienplan erfolgreich abgeschlossen haben.
In der Studienfachberatung wird der aktueller Leistungsstand der Studierenden analysiert, um gemeinsam das weitere Studium geplant. Ziel ist der Abschluss einer individuellen, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung, in der sich Studierenden zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichten.
Kommen Studierende der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nach, lehnen den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung ab oder erfüllen die in einer Studienverlaufsvereinbarung festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht, ohne dass die Studierenden rechtzeitig nicht selbst zu vertretende Gründe schriftlich geltend machen, verlieren sie ihren Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert.