Anmeldung Als Bibliotheksbenutzer sind zugelassen ...

Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg

Nach Aktivierung des BTU-Accounts erfolgt am darauffolgenden Tag die automatische Aufnahme in das Bibliothekssystems.
Der Studierendenausweis gilt gleichzeitig als Bibliotheksausweis. Die Aktivierung des BTU-Accounts ist auch an den Rechnern im IKMZ möglich.

Lehrkräfte sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BTU C-S

Nach Aktivierung des BTU-Accounts erfolgt am darauffolgenden Tag, die automatische Aufnahme in das Bibliothekssystem.
Die Aktivierung des BTU-Accounts ist auch an den Rechnern im IKMZ möglich.

Zur Ausstellung des Bibliotheksausweises melden Sie sich bitte mit Ihrem gültigen Personalausweis an einer der Servicetheken der einzelnen Bibliotheksstandorte.

Sonstige natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben

Für sonstige zur Benutzung zugelassene Personen ist die Anmeldung und Nutzung der Universitätsbibliothek kostenfrei.

Personen, die unter 18 Jahre alt sind, benötigen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Landesbehörden des Land Brandenburgs

Laut § 3 Zulassung zur Benutzung Absatz 3 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Cottbus - Senftenberg können auch Landesbehörden des Land Brandenburgs, im Rahmen der Amtshilfe, für die Bibliothek zugelassen werden.

Bitte benutzen Sie dazu folgendes Formular und beachten Sie die Hinweise.

Bei einer Legitimation anhand des Reisepasses benötigen wir eine amtliche Meldebescheinigung. Sie darf maximal 1 Jahr alt sein!