Arbeitskabinen
Arbeitskabinen werden vorrangig an Studierende und Angehörige der BTU Cottbus - Senftenberg zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten ausgeliehen.
Als solche gelten: Diplomarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, sowie Promotions- oder Habilitationsarbeiten.
Bitte beachten Sie folgende Regeln bei der Ausleihe einer Arbeitskabine:
- Medien aus dem Bestand der UB, die in der Arbeitskabine benutzt werden, müssen zuvor ordnungsgemäß entliehen werden. Der Ausleihbeleg ist sichtbar auszulegen. Ausnahme: Präsenzexemplare, Rara und Sonderbestände dürfen nur stundenweise in der Arbeitskabine genutzt werden.
- Die Bibliothek ist nach § 10 der Benutzungsordnung befugt, das Kontrollrecht in der Universitätsbibliothek wahrzunehmen. In einer Arbeitskabine deponierter, aber nicht ordnungsgemäß entliehener Bibliotheksbestand wird regelmäßig ausgeräumt.
- Benutzereigene Notebooks dürfen verwendet werden. Am Zentralcampus ist jedoch das Aufzeichnen von Sprache oder Ton untersagt, für das Abhören sind Kopfhörer zwingend vorgeschrieben.
- Die Weitergabe des Schlüssels an andere Personen sowie die Nutzung der Arbeitskabine durch andere Personen ist nicht gestattet.
- Aus Sicherheitsgründen darf die Tür nicht von innen verschlossen werden.
- Vor Verlassen der Arbeitskabine sind Licht und PC-Technik auszuschalten.
