Allgemeine Informationen zu Aufgaben und Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses

Wofür ist der Prüfungsausschuss zuständig?

Dieser Prüfungsausschuss ist nur für Studierende des Studienganges BWL zuständig. Studierende anderer Studiengänge müssen sich an den entsprechenden Prüfungsausschuss wenden, auch wenn es sich um Leistungen aus dem Bereich des Instituts für Wirtschaftswissenschaften handelt.

Wie habe ich üblicherweise vorzugehen, wenn ich etwas Genehmigungspflichtiges genehmigt haben möchte?

Es ist ein schriftlicher Antrag, adressiert an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Studiengang BWL, mit umfassender (aber knapper) Darstellung des Sachverhaltes zu stellen.

Auf dem Antrag sind

  • der Name,
  • die Matrikelnummer,
  • die Mailadresse (für mögliche Rückfragen) und
  • der Studiengang (Bachelor oder Master)

unbedingt anzugeben.

Jeder Antrag muss durch den Antragsteller unterschrieben sein. Nicht unterschriebene Anträge können nicht bearbeitet werden!

Wird zur Genehmigung eines Antrages das Einverständnis eines zuständigen Fachvertreters benötigt (z.B. bei Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraums, bei der Anerkennung von an anderen Universitäten erzielten Studien- und Prüfungsleistungen), muss der Antragsteller dessen Einverständnis zuvor einholen und sich dies auf dem Antrag bestätigen lassen.

Was ist genehmigungspflichtig?

Alles, was nicht durch die geltenden Ordnungen geregelt wird, z.B.:

  • Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen,
  • Anerkennung von im Ausland erzielten Studienleistungen,
  • Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes,
  • Beurlaubung vom Studium,
  • ...

Wo kann der Antrag abgegeben werden?

Der an den Prüfungsausschuss adressierte Antrag kann über drei Wege abgegeben werden:

  • persönliche Abgabe im Sekretariat (Sprechzeiten beachten!)
  • Einwurf im Briefkasten (Lehrgebäude 10, neben der Tür vom Raum 416b)
  • Zusendung per Post (für die Anschrift vgl. Kontakt)

Welche Fristen habe ich bei der Antragstellung zu beachten?

Es ist zu bedenken, dass die Bearbeitung eines Antrages Zeit benötigt.Daher muss von einer 14-tägigen Bearbeitungszeit ausgegangen werden. Anträge sind demnach rechtzeitig zu stellen.

Was geschieht mit einem Antrag, nachdem er eingereicht wurde?

Die gestellten Anträge müssen nach der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss im Sekretariat abgeholt werden. Eine Weiterleitung an das Studierendensekretariat oder eine Rücksendung an den Antragsteller erfolgen in der Regel nicht!