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  • Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenem Studium

    Leistungen, die in einem vorangegangenen Studium erbracht wurden, können durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden, sofern sie sich nicht wesentlich von denen des gewählten Studiengangs unterscheiden.

    Der Antrag erfolgt formloser Antrag per E-Mail an den Vorsitz des Prüfungsausschusses.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Modul(-veranstaltungen), welche anerkannt werden sollen - mit vollständiger Modulbezeichnung (fünfstellige Modulnummer / Kürzel (z.B. BP23, BT32c, HW4))
    • Exmatrikulation / Modulbeschreibungen aus einem vorangegangenem Studium - mit vollständiger Modulbezeichnung


    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.

  • Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenem Studium (an der BTU) für ein FÜS

    Leistungen, die in einem vorangegangenen - nicht abgeschlossenen - Studium erbracht wurden, können durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden, sofern es sich um einen Studiengangwechsel handelt und das Modul im FÜS-Katalog der BTU gelistet ist.

    Ein formloser Antrag ist vor Beginn des Semesters per E-Mail einzureichen.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Antrag ausfüllen
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Modul(-veranstaltungen), welche anerkannt werden sollen - mit vollständiger Modulbezeichnung (fünfstellige Modulnummer / Kürzel (z.B. BP23, BT32c, HW4))
    • Auszug aus dem FÜS-Katalog - mit vollständiger Modulbezeichnung


    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.

  • Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenem Studium (einer anderen Universität/Hochschule) für ein FÜS

    Leistungen, die in einem vorangegangenen - nicht abgeschlossenen - Studium (an einer anderen Institution als der BTU) - erbracht wurden, können durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden.

    Voraussetzung ist, die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Moduls aus dem FÜS-Katalog der BTU, durch die entsprechenden Modulverantwortlichen.

    Ein formloser Antrag ist vor Beginn des Semesters per E-Mail einzureichen.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Antrag ausfüllen
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Modul(-veranstaltungen), welche anerkannt werden sollen - mit vollständiger Modulbezeichnung (fünfstellige Modulnummer / Kürzel (z.B. BP23, BT32c, HW4))
    • Bestätigte der Anerkennung durch die Modulverantwortlichen des gleichwertigen FÜS-Moduls
    • Auszug aus dem FÜS-Katalog - mit vollständiger Modulbezeichnung


    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.

  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

    Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsemesters erbracht werden, können durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden.

    Ein formloser Antrag ist vor Antritt des Auslandssemesters per E-Mail einzureichen.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Modul(-veranstaltungen), welche anerkannt werden sollen - mit vollständiger Modulbezeichnung (fünfstellige Modulnummer / Kürzel (z.B. BP23, BT32c, HW4))
    • „Learning Agreements“ - mit vollständiger Modulbezeichnung


    Der Prüfungsausschuss holt sich für die Feststellung das Votum der jeweiligen Modulverantwortlichen ein, um sicherzustellen, dass eine Verweigerung der Anerkennung nach Rückkehr ausgeschlossen ist.

    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.

  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland für ein FÜS

    Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsemesters erbracht werden, können nicht als FÜS anerkannt werden.

  • Individuelle Studienplanung

    Wenn die fachspezifische Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Studiengangs das Teilzeitstudium detailliert regelt, ist die Studienordnung Grundlage der individuellen
    Studienplanung. Liegt keine detaillierte Regelung vor, muss eine individuelle Studienplanung mit der zuständigen Fachstudienberaterin oder dem zuständigen Fachstudienberater ab
    gesprochen und schriftlich per Unterschrift von der oder dem Studierenden und dem Prüfungsausschuss bestätigt werden.

    Ein formloser Antrag ist vor Antritt des Auslandssemesters per E-Mail einzureichen.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Studienplanung


    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.

  • Nachteilsausgleich

    Der Antrag ist, nach Absprache mit der Leitung des Barrierefrei-Zentrums, an den Vorsitz des Prüfungsausschusses per E-Mail zu richten.

    Die Antragstellung erfolgt vor der online-Modulanmeldung zur jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Formular von der Seite des Barrierefrei-Zentrums
    • fachärztliches Attest (Nachteilsausgleich)


    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.

  • Anrechnung von Zeiten der Mitwirkung in Gremien und Organen der BTU

    Zeiten der Mitwirkung und der Selbstverwaltung der Studierenden sind bei entsprechendem Nachweis mit bis zu vier Fachsemestern, die nicht auf das Studium in der Regelstudienzeit angerechnet werden, berücksichtigt. Dies ist jedoch nur möglich, sofern für die Tätigkeit keine Beurlaubung gewährt wurde. Ein Antrag auf Anrechnung kann erstmalig nach einem Jahr der Tätigkeit beim Prüfungsausschuss gestellt werden.

    Gremien sind:


    Ein formloser Antrag ist vor Beginn des Semesters per E-Mail einzureichen.

    Folgenden Angaben müssen enthalten sein:

    • Darstellung des Sachverhaltes
    • Vorname + Name, Matrikelnummer, E-Mail, Studiengang, Fachsemester
    • Nachweis über Mitwirkung in Gremien und Organen


    Die Bearbeitung eines Antrages benötigt Zeit. Entscheidungen über die Anerkennung sollen jedoch innerhalb von einer Frist von vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorliegen, getroffen werden. Über die Entscheidung werden Sie per E-Mail durch eine Vertretung des Prüfungsausschusses informiert.