Der Prüfungsausschuss begrüßt es sehr, wenn Studierenden aus allen Studiengängen des IfG in diesem Gremium vertreten sind.

Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens

  • drei hauptberufliche Hochschullehrende,
  • eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter sowie
  • eine Studierende oder ein Studierender (Amtszeit: zwei Jahre) an.

Eine Wiederwahl ist zulässig.