Der Prüfungsausschuss genehmigt alles, was nicht durch die geltenden Ordnungen geregelt wird, z.B.:

  • Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
  • Anerkennung von im Ausland erzielten Studienleistungen
  • Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes
  • Beurlaubung vom Studium
  • Benennung von Prüfenden bei Terminverschiebungen
  • Zeiten der Mitwirkung in Gremien und Organen
  • Benennung der beratenden Hochschullehrer*innen bei Durchführung der Studienfachberatung
  • Verlust eines Prüfungsanspruchs bei Täuschungen