Fragen und Antworten
Was ist eine Prüfungs- und Studienordnung und wo finde ich sie?
Ihre fachspezifische Prüfungs- und Studienordnung (PStO) beschreibt den Ablauf und die Regelung Ihres Studiums. Jeder Studiengang hat eine eigene PStO. Dort sind alle relevanten Informationen zum Studienaufbau, Studienabschluss, den Qualifikationsvoraussetzungen für das Studium sowie die Art und Anzahl der Pflichtpraktika aufgeführt.
Zu jeder PStO gibt es eine Anlage. In diesem Dokument finden Sie:
- die Einteilung der Semester in Studienabschnitte,
- die Auflistung aller abzulegenden Module Ihres Studiengangs,
- die Angabe des Zeitaufwandes pro Modul pro Woche (SWS – Semesterwochenstunden) sowie
- die Anzahl an Creditpoints (ECTS) pro bestandenem Modul und der Abschlussarbeit Ihres Studiengangs
Übergeordnete Informationen über Ihr Bachelorstudium sind darüber hinaus in der allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor-Studiengänge vom 12. September 2016 Rahmenordnung für Bachelor-Studiengänge.Sie sollten sie unbedingt gelesen haben.
Was ist ein Modul?
Ein Modul ist ein Teil eines Studiengangs, der aus einer Zusammenstellung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen besteht und in einem bestimmten Zeitraum absolviert wird. Ein Modul hat spezifische Lernziele und Lehrinhalte, die auf ein bestimmtes Thema oder ein bestimmtes Fachgebiet ausgerichtet ist. Die Modulverantwortlichen sind für die Ausgestaltung der Modulbeschreibung zuständig.
Typischerweise besteht ein Modul aus einer Kombination von Vorlesungen, Seminaren und Übungen. Ein Modul kann auch eine oder mehrere Prüfungen beinhalten.
Module werden in der Regel in Credits gemessen, um sicherzustellen, dass sie zu einem bestimmten Abschluss führen.
Wie erfolgt die Modulanmeldung?
Die Modulanmeldung erfolgt über das myBTU Portal. Gleichzeitig melden Sie sich damit zur Prüfung des Moduls an.
Wann wird die Lehrplanung für das kommende Semester veröffentlicht?
Die Lehrplanung wird im jeweils aktuellen Semester für das dann kommende Semester vorgenommen. Die Lehrplanung für das jeweils kommende Semester wird immer zum Ende des Semesters – also Mitte März für das Sommersemester oder Mitte September für das Wintersemester – veröffentlicht. Die Lehrplanung wird Ihnen zur Vorbereitung Ihrer Kurswahl per Moodle zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen vorbehalten sind.
Wie finde ich meine Lehrveranstaltungen für das jeweilige Semester?
Für die Übersicht über das Lehrangebot stehen Ihnen die Pläne auf der Seite Studienorganisation oder das Vorlesungsverzeichnis (LSF) zur Verfügung. Welche Veranstaltungen Sie innerhalb Ihres Curriculums zu belegen haben und welche Leistungen zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte den Modulen (Inforportal Lehre) sowie der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung und deren fachspezifischen Anhängen.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Studienverlaufsplan. Hierbei handelt es sich nicht um ein offizielles Dokument, sondern allein um eine Organisationshilfe des Institutes für Studierende.
Wie wähle ich meine Lehrveranstaltungen?
Die regulären Kurswahlen finden für das jeweilige Sommersemester Ende März und für das jeweilige Wintersemester Ende September statt. Die Wahltermine werden Ihnen rechtzeitig über den Metakurs in Moodle bekannt gegeben. Die Kurswahldokumente gehen Ihnen ca. 2 Wochen vor den Wahlterminen ebenfalls über den Metakurs zu.
Gibt es eine Kurswahl für Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen?
Ja, Studierende mit Kindern (bis 12 Jahre), Schwangere sowie Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen können vor der regulären Kurswahl ihre Kurse wählen. Bitte legen Sie zu dieser Wahl einen entsprechenden Nachweis vor. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben und liegt in der Regel eine Woche vor der regulären Wahl.
Wie wähle ich mein Fächerübergreifendes Studium (FÜS)?
Das Fächerübergreifende Studium (FÜS) wird vom Studierendenservice zentral organisiert. Den jeweils aktuellen FÜS-Katalaog finden SIe auf der Seite des Studierendenservices. Dieser wird ca 2 Wochen vor Semesterbeginn veröffentlicht.
Module mit Teilnehmerbeschränkung werden innerhalb der 2 Wochen vor Semesterbeginn und Module ohne Teilnehmerbeschränkung werden in den ersten 3 Wochen des Semesters gewählt. Den Hinweis zur Teilnehmerbeschränkung finden SIe direkt in den jeweiligen Modulbeschreibungen.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Studienorganisation wenden?
Schritt 1: Bevor Sie sich mit Ihren Fragen an das Kollegium des Institutes wenden, nutzen Sie bitte alle öffentlich zugänglichen Informationen (PStO, Module im Infoportal, Lehrpläne,…).
Schritt 2: Falls Sie keine zutreffende Information finden, wenden Sie sich an die jeweilige Ansprechperson.
Fragen zum Lehrplan (Zeiten, Räume, Lehrperson):
Kathrin CoobsFragen zu den Modulinhalten und Prüfungen:
Modulverantwortliche, wer Modulverantwortliche/r ist, finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen im Infoportal LehreFragen zum Inhalt und der Organisation der Lehrveranstaltung:
Lehrende der jeweiligen Veranstaltungen, bei festangestellten Lehrenden (zu finden im Personalverzeichnis der BTU) nutzen SIe bitte die Sprechzeiten, bei externen Lehrbeauftragten wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Kathrin CoobsStudienberatung:
Dr. Barbara WenzkeWann ist eine Studienberatung notwendig?
Fachstudienberatung allgemein
Bei Fragen zum eigenen Studienverlauf, bei Problemen mit der Organisation des Studiums steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dann einen Termin mit Frau Dr. Wenzke (barbara.wenzke(at)b-tu.de).Manchmal erhalten Sie vom Studierendenservice eine Einladung zur Fachstudienberatung.
Im Bachelor-Studiengang müssen Sie (§ 10 der Rahmenordnung für Bachelor-Studiengänge)- zu Beginn des 3. Fachsemesters: 40 Leistungspunkte
- zu Beginn des 5. Fachsemesters: 80 Leistungspunkte
- zu Beginn des 7. Fachsemesters: 120 Leistungspunkte
- zu Beginn des 9. Fachsemesters: 160 Leistungspunkte
erbracht haben. Bei Nichterreichen dieser Vorgaben werden Sie für eine Unterstützung bei Ihrer Studiengestaltung zu der Fachstudienberatung schriftlich durch den Studierendenservice eingeladen. Zu dem Termin sollten Sie eine aktuelle Notenübersicht und einen von Ihnen erstellten Studienplan vorlegen.
Die Pflicht - Studienfachberatung
Gemäß der Rahmenordnung der BTU für den Bachelor-Studiengang werden Studierende zur Pflicht-Studienfachberatung eingeladen, wenn Sie die in Ihrem Studiengang geforderten Module nicht innerhalb von vier Semestern nach Einordnung in den Regelstudienplan der jeweiligen fachspezifischen PStO erfolgreich abgeschlossen haben.Ziel der Studienfachberatung ist der Abschluss einer individuellen, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung, in der Sie sich zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichten. Weiterhin können zur Förderung des weiteren Studienverlaufs geeignete Maßnahmen der Hochschule schriftlich vereinbart werden. Bei der Festlegung von Verpflichtungen wird Ihre persönliche Situation angemessen berücksichtigt.
Kommen Sie der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nach, lehnen den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung ab oder erfüllen die in einer Studienverlaufsvereinbarung festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht, ohne dass Sie rechtzeitig nicht selbst zu vertretende Gründe schriftlich geltend machen, verlieren Sie ihren Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert.
Wo finde ich Unterstützung, um mich am Institut für Soziale Arbeit zurechtzufinden?
Sie haben folgende Möglichkeiten, um Unterstützung in Ihrem Studienverlauf zu erhalten:
Mentoring
Allen Studierenden steht für die Dauer des Studiums ein Mentor/eine Mentorin aus dem Kollegium zu, der/die insbesondere in der Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiums beratend unterstützt. Die Wahl zum Mentoring findet nach Aufforderung im Studienorganisationskurs in Moodle in den ersten 4 Wochen des BA-Studiums statt. Ein Wechsel während des Studiums ist bei frei verfügbaren Plätzen möglich.Tutorium
Das Tutorium ist ein Angebot des Institutes zum Beginn des ersten Fachsemesters. Es ist eine Art „Lotsendienst“ für sämtliche Fragen der Studienneueinsteigenden von Studierenden für Studierende. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat ist ein von Studierenden gewähltes Gremium. Hier können Fragen rund ums Studium gestellt werden und Studierende von den Erfahrungen anderer profitieren. Anregungen zur Gestaltung der Lehre und des Unilebens können hier vorgebracht werden. Bei Problemen mit Prüfungen, Formalien oder mit einzelnen Dozierenden kann der Fachschaftsrat vermitteln.Wie kann ich meiner Verpflichtung zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung (Gremien) der Universität nachkommen?
Um Mitwirken und Mitbestimmen zu können, dass die studentischen Belange im Institut und in der Universität Gehör finden, haben Sie einige Möglichkeiten des Mitgestaltens.
Sie können sich für folgende Gremien aufstellen und wählen lassen:
- Fachschaftsrat des Institutes für Soziale Arbeit
- Prüfungsausschuss des Institutes für Soziale Arbeit
- Fakultätsrat der Fakultät 4
- Senat der Universität
- Senatskommissionen der Universität
Überall ist Ihre Mitarbeit gern gesehen!
Wie erhalte ich am Ende des Studiums die Staatliche Anerkennung des Landes Brandenburg?
Die sozialen Berufe sind landesrechtlich geregelt, so auch der Abschluss in der Sozialen Arbeit.
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung von staatlichen Anerkennungen in den sozialen Berufen ist im Land Brandenburg das Gesetz über die staatliche Anerkennung und die Weiterbildung in sozialen Berufen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sozialberufsgesetz – BbgSozBerG).
Sie können nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses (und da sind eben die beiden großen Praxisphasen Praxissemester M 9 und Projekt M 12 grundlegend) die Staatliche Anerkennung im Land Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung in der Lipezker Str. 45 in Cottbus beantragen, was wir Ihnen direkt nach dem Studium auch empfehlen.
Alles Weitere dazu finden Sie auf den Seiten des LASV.
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/berufliche-bildung/soziale-berufe/
In der Regel wird die Staatliche Anerkennung des Landes Brandenburg auch in anderen Bundesländern anerkannt.