Um das Studium abzuschließen muss am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit angefertigt werden. Sie finden Gutachter*innen und das richtige Thema, indem Sie rechtzeitig Gespräche mit den Professor*innen und Lehrenden suchen.

Die Arbeit wird von zwei Prüfenden aus dem Fachgebiet, auf das sich die Arbeit bezieht, schriftlich begutachtet und bewertet. Eine oder einer der Prüfenden, i. d. R. die Betreuerin oder der Betreuer (Erstprüfende), muss die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz erfüllen.

Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung und wird als Gruppen- oder Einzelprüfung abgelegt und bewertet. Es dient der Feststellung, ob die oder der zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fächerübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen, selbstständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Das Kolloquium ist i. d. R. hochschulöffentlich und wird angekündigt.