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8,84 Euro pro Stunde. Soziale Gerechtigkeit oder Arbeitsplatzvernichtung?

12.10.2016

Ein gut gefüllter Hörsaal


Dieses aktuelle Thema interessierte eine große Zahl von Zuhörern, das man am gut
gefüllten Hörsaal erkennen konnte. Zu Beginn der Veranstaltung eröffnete Frau Hendrischke das 1. Unikolleg im Wintersemester 2016/2017 mit der Vorstellung des Dozenten, Herrn Stefan A. Uhlich, Fakultätsreferent der Fakultät 5 Wirtschaft, Recht und Gesellschaft, BTU Cottbus-Senftenberg. Herr Uhlich ist seit 2009 an der BTU tätig und Mitglied des Senats der BTU.

Frau Hendrischke stellt Herrn Uhlmann vor

Herr Uhlich begann den Einstieg in seinen Vortrag mit Definitionen, z.B. des Arbeitsmarktes als ein Element der Marktwirtschaft. Der Arbeitsmarkt besteht u.a. aus Arbeitgebern (AG) und Arbeitnehmern (AN) und regelt sich wie die meisten Märkte weitgehend nach "Angebot" und "Nachfrage".

Der Lohn des AN als Bruttolohn ist die Entgeltleistung des AG für eine Stunde Arbeit. Während den AN nur der Nettolohn interessiert, interessiert den AG was er tatsächlich für den AN zu zahlen hat (AG-Anteil, Sozialleistungen u.ä.). Nach Erfahrung muss für diese Leistungen durch den AG der 2,5 bis 4-fache Bruttolohn des AN an Mehrwert erwirtschaftet werden.



>Wie ein Markt funktioniert (besser gesagt funktionieren sollte) erläuterte Herr Uhlich an Hand der vom Ökonom Walter Eucken definierten Grundsätze, zu denen funktionsfähige Wettbewerbspreise (im Preis spiegeln sich Seltenheit, Qualität u.ä. wider); währungspolitische Stabilität (stabile Preise); für alle offene Märkte; Privateigentum; Vertragsfreiheit (z.B. keine Verstösse gegen gute Sitten); Haftung (Tragen der Konsequenzen aus Verträgen); Konstanz der Wirtschafts- und Finanzpolitik gehören.

>Danach widmete sich Herr Uhlmann verschiedenen theoretischen Modellen, z.B. dem Modell der Konsum-Freizeit- Entscheidung, dargestellt als Funktion zwischen Freizeit und Arbeitszeit. Im Ergebnis führt ein höherer Lohnsatz zu mehr Freizeit, wobei es beachten gilt, dass z.B. eine Lohnsteigerung um 1 Euro eine Preissteigerung von 4 Euro nach sich ziehen kann.

Konsum-Freizeit-Entscheidung

Zur Verbesserung der Situation im Niedriglohnsektor gibt es verschiedene Ansätze mit ihren Vor-und Nachteilen. Neben der „klassischen“ Sozialhilfe, dem bedingungslosen Grundeinkommens (Folgen: damit verbundener Preisanstieg, Finanzierung nur durch Steuererhöhung möglich, führt langfristig zu niedrigen Löhnen) und anderen Instrumentarien hat sich das Modell des Mindestlohnes (ML) durchgesetzt.

In der Diaschau werden u.a. noch einmal die verschiedenen modellhaften Ansätze zur Anhebung des Niedriglohnsektors vorgestellt. Dabei muss man sich jedoch immer bewusst machen, dass die Realisierung jedes Modells mit Kosten verbunden ist, die entweder über den Preis von Produkten/Dienstleistungen (z.B. Preiserhöhungen) oder durch Steuermittel (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gedeckt werden müssen.

Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.

Zum Abschluss seiner Ausführungen nannte Herr Uhlmann die Schwerpunkte zu den Auswirkungen des Mindestlohnes: Eine (gerechte) Entlohnung ist nur möglich, wenn der Wert der Arbeit sich im Wert der erbrachten Dienstleistung/ des erstellten Gutes widerspiegelt; die Erhöhung des Mindestlohnes führt (zumindest langfristig gesehen) zu weniger Beschäftigung oder zur Steigerung von Preisen, damit wäre das „Mehr“ aufgebraucht; und zum Schluss blieb die unbeantwortete Frage: Lohnsubvention als Lösung?, wobei immer zu berücksichtigen ist, dass den Hauptanteil eines Preises die Lohnkosten ausmachen.

Herr Uhlmann hat mit seinen Ausführungen den Anwesenden gezeigt, dass auch „trockener“ Stoff unterhaltsam vermittelt werden kann. Sicher ist vielen Zuhörern bewusst geworden, dass die Marktwirtschaft, der Arbeitsmarkt eingeschlossen, ein äußerst komplexes System ist. Dabei ist die Gefahr groß, durch Regulierung von einzelnen „Stellschrauben“ nicht voraussehbare Störungen bzw. Verwerfungen eines funktionierenden Marktes hervorzurufen.

Dem Team des Weiterbildungszentrums ist für die Aufnahme derartiger Themen in das Vorlesungsprogramm des UniKollegs zu danken.



Text:          Peter Schulze
Fotos:       Christin Handrek, Weiterbildungszentrum, BTU Cottbus-Senftenberg
Grafiken:  Stefan A. Uhlich, Fakultät 5 Wirtschaft, Recht und Gesellschaft, BTU Cottbus-Senftenberg .

Die in der Diashow verwendeten Grafiken wurden freundlicherweise von Herrn Stefan A. Uhlich,
Fakultät 5 Wirtschaft,Recht und Gesellschaft, BTU Cottbus-Senftenberg
für diesen Bericht zur Verfügung gestellt.<

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