ausbildungsintegrierendes Modell

Informationen für dual Studierende

Betriebliche Ausbildung Berufsschule und Betrieb

Die dual Studierenden besuchen im 1. Jahr die Berufsschule und Betrieb und wechseln ab dem 2. Jahr (Oktober) zwischen den Lernorten BTU und Betrieb. Die dual Studierenden müssen nach dem 1. Ausbildungsjahr keinen Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht stellen.

Gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz (§ 39 Abs. 2 BBgSchulG) ist es möglich, sich von der Berufsschulpflicht befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist die Vollendung des 21. Lebensjahres vor Ausbildungsbeginn. In dem Fall würde das komplette erste Jahr als Praxisphase im Unternehmen absolviert werden.

Zusätzlich zu den Modul-Prüfungen der BTU müssen die Kammerprüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfung) des jeweiligen Ausbildungsberufes absolviert werden. Welche Kammer für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständig ist, erfahren Sie in Ihrem Unternehmen.

Universitäre Ausbildung BTU und Betrieb

Ab Oktober des 2. Lehrjahres sind die entsprechende Module und Zeiten der BTU der Nachweis für Ihrer theoretischen Ausbildung  und müssen im Ausbildungsheft eingetragen werden.

Praxisphasen (Zeit im Betrieb)

Für die Praxisphasen im ausbildungsintegrierenden Modell erwirbt man keine Credit Points (CP). Alle Module, entsprechend des Curriculums des jeweiligen Studienganges, müssen an der BTU absolviert werden. Anders als im praxisintegrierenden Modell, müssen hier folglich auch keine Modulblätter für die Praxisphasen ausgefüllt werden. Für die inhaltliche Gestaltung der Praxisphasen gilt der Ausbildungsrahmenplan des entsprechenden Ausbildungsberufes im Unternehmen.
 

Nach erfolgreichem Abschluss des ausbildungsintegrierenden Modells erhält die/der Studierende die zwei vollwertigen berufsqualifierenden Abschlüsse Bachelor (des jeweiligen Studienganges) sowie den jeweiligen Berufsausbildungsabschluss (IHK bzw. HWK).