Häufige Fragen von Studieninteressierten

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  • Wo sehe ich den aktuellen Stand meiner Immatrikulation?

    Den aktuellen Stand Ihrer Immatrikulation können Studierende selbständig in Ihrem Account im myBTU-Portal einsehen. Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen bitte an zulassung(at)b-tu.de. Die Studiengangskoordinatorinnen des dualen Studiums haben keine Einsicht in die Immatrikulationen.

  • Muss mein Arbeitgeber mich zur Prüfung freistellen?

    Ja, im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass für Prüfungen freizustellen ist. Damit es ein einheitliche Verständnis dazu gibt, ist folgende Festlegung getroffen worden.
    Der Kooperationspartner/Betrieb stellt Sie an dem Arbeitstag frei, an dem die Prüfung stattfindet. Die Prüfungstermine werden zum Semesterbeginn bekanntgegeben und können vom Arbeitgeber erfragt werden, über den Sie, die Koordinatorinnen oder die Studiengangsseite in Erfahrung gebracht werden.

  • Wer kann sich immatrikulieren?

    Jeder, der die Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann ein Studium aufnehmen (Genauere Informationen finden Sie hier). Dual studieren können Sie nur, wenn Sie einen Praxisplatz bei einem mit der BTU kooperierenden Unternehmen erhalten (Freie Plätze).

  • Gibt es einen Numerus Clausus (NC) für das duale Studium?

    Die Studiengänge Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen haben keinen Numerus Clausus (NC).

  • Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?

    Ein Semester beinhaltet Vorlesungen und vorlesungsfreie Zeiten (Semesterferien). In diesen vorlesungsfreien Zeiten sind die Praxisphasen zu absolvieren und der gesetzliche Urlaub zu nehmen.

  • Welche Titel bzw. Abschlüsse werden vergeben?

    • Bachelor of Engineering (B.Eng.) in den Studiengängen Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen
    • Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Bauingenieurwesen, Maschinenbau
    • Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Betriebswirtschaftslehre
  • Kann man auch einen Masterabschluss erwerben?

    Sie können an der BTU Cottbus-Senftenberg, aufbauend auf die Bachelorstudiengänge, einen regulären - d. h. nicht dualen - Master-Abschluss erwerben. Das duale Studium in den Master-Studiengängen ist in Planung.

  • Muss der Mindestlohn beim dualen Studium gezahlt werden?

    Da die Praxisphasen beim dualen Studium ein fester Bestandteil der akademischen Ausbildung sind, wird der Mindestlohn voraussichtlich nicht bindend sein.

  • Was passiert, wenn die Firma insolvent ist bzw. die/den Studierende(n) entlassen will?

    Sie haben zwei Möglichkeiten:

    1. Sie suchen sich ein neues Unternehmen, mit welchem Sie das duale Studium fortsetzen.
    2. Sie können das Studium auch ohne Unternehmen fortgesetzt – dann als reguläres Studium ohne duale Komponente. Das bedeutet, dass alle Module, die im Betrieb absolviert werden sollten, an der BTU Cottbus-Senftenberg absolviert werden müssen.
  • Muss ich im Unternehmen auch später arbeiten?

    Nein, es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme. Die Quote ist aber erfahrungsgemäß sehr hoch.