Förderung mittels EXIST-Gründerstipendium

Bei der Antragsstellung unterstützt Sie der Gründungsservice an allen Brandenburger Hochschulen/Forschungseinrichtungen bei:

  • der Entwicklung des Ideenpapiers,
  • der Verbesserung der Stipendiums-Erfolgsaussichten,
  • der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente,
  • der Mentorensuche,
  • der Antragstellung EXIST-Gründerstipendium mit Ihrer Hochschule/Forschungseinrichtung,
  • der Entwicklung/dem Ausbau des Geschäftsmodells,
  • der Auswahl geeigneter Coaches und Kontaktaufbau im Gründernetzwerk und den weiteren Schritten in Ihre Gründung.

Details zum Programm

Wer wird gefördert?
  • WissenschaftlerInnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Hochschulabsolventen uns -absolventinnen oder ehemalige wissenschaftliche MitarbeiterInnen (bis zu fünf Jahre nach Studiumsabschluss bzw. Ausscheiden aus der Hochschule)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründungsteams bis max. drei Personen. Dabei kann eines der Teammitglieder über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügen oder über einen Hochschulabschluss, der länger als fünf Jahre zurückliegt.
Wie wird gefördert?
  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    • Promovierte GründerInnen 3.000 Euro/Monat
    • Absolventen und Absolventinnen mit Hochschul-Abschluss 2.500 Euro/Monat
    • Teammitglieder mit anerkanntem Berufsabschluss 2.000 Euro/Monat
    • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
  • Gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro
  • maximale Förderdauer: ein Jahr
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer/innen leisten?

Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung

  • ist Antragstellende für die Förderung
  • ist in ein Gründungsnetzwerk eingebunden
  • sucht dem/der GründerIn eine/n MentorIn und stellt einen Arbeitsplatz sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur während der Laufzeit des Stipendiums zur Verfügung und
  • verwaltet die Fördermittel

GründerInnen

  • entwickeln ein Ideenpapier, in dem sie ihre innovative Geschäftsidee beschreiben
  • erhalten Coachingleistungen des Gründungsnetzwerks
  • präsentieren erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten
  • legen Businessplan nach 10 Monaten vor
  • führen Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab

Bitte beachten Sie die erweiterten Anforderungen auf der Webseite zum Gründerstipendium!

Information und Kontakt

Bei Fragen zum EXIST-Gründerstipendium bzw. zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an Ihre AnsprechpartnerInnen des Gründungsservice an der BTU Cottbus-Senftenberg.