EXIST-Women

Neben den Förderangeboten wie EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer besteht für Frauen die Möglichkeit, eine Förderung durch „EXIST-Women“ (EWo-BTU) in Anspruch zu nehmen.

Das Angebot von EXIST-Women richtet sich an Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen und Frauen mit Berufsausbildung mit Bezug zu einer Hochschule mit oder ohne Gründungsidee.

Das Förderangebot besteht aus Weiterbildungsmaßnahmen, Mentoring, Netzwerkmöglichkeiten und einem optionalen Stipendium.

Hier findest Du zusammengefasst die wichtigsten Infos:

An wen richtet sich EXIST-Women an der BTU?

  • An Absolventinnen (der Abschluss kann auch länger als 5 Jahre her sein), Wissenschaftlerinnen, Studentinnen (Bachelorabschluss oder ≥ 50% der Studienleistungen erbracht) und an Frauen mit Berufsausbildung und Bezug zur Hochschule mit Interesse am Thema Gründung und an einer 12-monatiger Qualifizierung teilnehmen wollen.
  • Die Teilnahme ist auch studien- oder berufsbegleitend möglich.
  • Eine konkrete Gründungsidee kann, muss aber nicht vorhanden sein.
  • Gefördert werden auch nicht wissens- oder forschungsbasierte Ideen sind
  • Förderunfähig sind durch eine Bundes- oder Ländergründungsförderung unterstützte Frauen

Was bietet mir EXIST-Women an der BTU?

  • Teilnahme an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm zur Unternehmensgründung
  • individuelles Coaching durch das Gründungsnetzwerk der Hochschule
  • unternehmerische Unterstützung durch eine Mentorin
  • bundesweites Gründerinnen-Netzwerk
  • einmalig Sachmittel i. H. v. 2.000 € (z.B. für Coaching, Reisekosten sowie die Validierung Deiner Gründungsidee)
  • optional ein 3-monatiges Stipendium, falls Du kein Einkommen hast oder max. 20 h/Woche arbeitest 1.000 – 3.000 €/Monat (je nach Qualifikation) + Kinderzuschlag

Was sind meine Verpflichtungen als Teilnehmerin?

  • Teilnahme am Seminar Gründerin, an den Events des Gründungsnetzwerks und den Gründerinnenforen, an der individuellen Beratung und am Austausch mit der Mentorin
  • EXIST-Women ist eine Maßnahme zur Gründungssensibilisierung und -qualifizierung.
  • Eine Verpflichtung zur Unternehmensgründung besteht nicht. Vorstellung der Gründungsidee und der dazu erarbeiteten Ergebnisse in einen prägnanten One-Pager am Ende der Förderung
  • Wenn Du in der 12-monatigen Qualifizierungsphase oder während einer sich anschließenden Gründungsförderung ein Unternehmen gründest - super. Aber wenn Du Dir mit der Gründung mehr Zeit lassen möchtest, ist das auch o.k., denn Unternehmerinnengeist wird überall gebraucht!

Wo welche Unterlagen sind für die Bewerbung nötig?

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Lebenslauf
  • Notenübersicht oder Abschlusszeugnis
  • bei vorhandener Idee: Kurzbeschreibung der Idee (max. 1 Seite)

Unterlagen können in deutscher oder in englischer Sprache eingereicht werden.

Wann müssen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?

Die Unterlagen müssen digital bis zum 31.12.2023 eingereicht werden an gruendungsservice@b-tu.de. Für weitere Informationen kannst Du uns gerne kontaktieren.