Studiengestaltung

Das Curriculum ist unter Curriculum / Module in Anlage 1 dargestellt.

Das Studium bietet weitgehende Wahlfreiheit mit Empfehlungen für geeignete Modulkombinationen zur Erlangung einer fachlichen Spezialisierung.

Der Studiengang besteht aus

  • den Wahlpflichtmodulen des Bereichs Fachliche Spezialisierung im Umfang von 36 LP (Curriculum / Module, Anlage 2),
  • den Wahlpflichtmodulen im Fachspezifischen Studium im Umfang von 42 LP (Curriculum / Module, Anlage 3)
  • dem Projektstudium mit 6 LP,
  • dem Fachübergreifenden Studium (FÜS) mit 6 LP,
  • einem Pflichtpraktikum mit 12 LP,
  • der Master-Arbeit mit 18 LP.

Empfohlen wird im Fachspezifischen Studium die Wahl von Modulen aus einem der beiden Schwerpunkte

  • Triebwerkstechnik
  • Elektrische Antriebstechnik

im Umfang von 42 LP. Wurden 42 LP aus einem Schwerpunkt absolviert und bestanden, so wird dieser Schwerpunkt auf dem Zeugnis ausgewiesen. Eine übergreifende Wahl von Modulen aus beiden Schwerpunkten ist möglich, es werden aber nur die bestandenen Schwerpunkte im Zeugnis aufgeführt. Der unter Curriculum / Module in Anlage 4 dargestellt Regelstudienplan gibt eine Empfehlung für die zeitliche Gestaltung des Studiums bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester.

Das Angebot der Wahlpflichtmodule kann bei Bedarf semesterweise angepasst werden. Die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit ist dabei in jedem Fall zu gewährleisten. Die Anpassung des Wahlpflichtangebots ist einen Monat vor Semesterbeginn durch die Studiengangsleitung verbindlich in der Verwaltung (Sachgebiet Verfahrensbetreuung Campusmanagementsystem) anzuzeigen.

Im Rahmen des Studiums ist ein mindestens achtwöchiges Pflichtpraktikum zu absolvieren. Näheres zu den Anforderungen des Praktikums ist unter Curriculum / Module in Anlage 5 aufgelistet.

Jede oder jeder Studierende wählt während des Studiums eine Mentorin oder einen Mentor. Wählbare Mentorinnen oder Mentoren werden jedem Jahrgang aus dem Kreis der Lehrenden zugewiesen. Ein Wechsel der Mentorin oder des Mentors soll nur in begründeten Fällen stattfinden. Jede oder jeder Studierende erstellt innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Semesters einen verbindlichen Studienplan zum beabsichtigten weiteren Studienablauf. Der Studienplan sowie etwaige Änderungen im Verlaufe des Studiums sind mit der Mentorin oder dem Mentor zu besprechen sowie durch diese oder diesen zu bestätigen. Der bestätigte Studienplan muss im Anschluss – aber spätestens bis zum Ende des ersten Semesters – beim Studierendenservice eingereicht werden.

Mobilitätsfenster zur Absolvierung eines Studienabschnitts im Ausland sind je nach Studienfortschritt und Einhaltung des Regelstudienplans entweder nach dem ersten oder nach dem dritten Semester gegeben. Studierenden wird empfohlen, eine individuelle fachspezifische Studienberatung zur Zeitgestaltung in Anspruch zu nehmen.