DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang internationaler Studienbewerber*innen

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) stellt fest, ob die erforderlichen Deutschkenntnisse vorliegen, um sich für einen deutschsprachigen Studiengang an der BTU Cottbus – Senftenberg oder einer anderen deutschen Hochschule bewerben zu können.
Die DSH ist Zulassungsvoraussetzung für all jene Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im deutschsprachigen Ausland bzw. nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und die über keinen äquivalenten Sprachnachweis (TestDaF, ÖSD II usw.) verfügen.

Die BTU bietet die DSH in der Regel zweimal pro Jahr (Februar und Juni) an.

Nächster DSH-Prüfungstermin: 14.06.2024 (Es werden keine Plätze an externe Teilnehmer*innen vergeben.)

Anmeldezeitraum

Anmeldezeitraum: 02.05. - 03.05.2024

  1. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Bezahlung der Prüfungsgebühr.
  2. Überweisen Sie dann bitte innerhalb des genannten Zeitraumes die Prüfungsgebühr. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung der Prüfungsanmeldung und weitere Informationen zu Ihrer Prüfung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei einer Überweisung der Prüfungsgebühr bis zu einer Woche dauern kann. Sollte bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin keine Einzahlung vorliegen, wird Ihre Anmeldung ungültig und eine Teilnahme an der Prüfung ist nicht mehr möglich.

Schriftliche Prüfung

  • Die Teilnahmegebühr an der DSH beträgt 130 Euro.
  • Die Teilnahmegebühr wird nur im Krankheitsfall unter Vorlage eines Krankenscheins erstattet.
  • Bringen Sie bitte am Prüfungstag Ihren Reisepass oder Aufenthaltstitel mit.
  • Sie dürfen deutsch-deutsche Wörterbücher benutzen. Elektronische Hilfsmittel sind nicht gestattet.

Mündliche Prüfung

  • Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils der DSH und den genauen Termin der mündlichen Prüfung können Sie auf dieser Seite lesen. An der mündlichen Prüfung nehmen Sie nur dann teil, wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben.
  • Das DSH-Zeugnis bekommen Sie entweder persönlich in der Zentralen Einrichtung Sprachen oder per Post, wenn Sie zur mündlichen Prüfung einen A4-Briefumschlag (mit Briefmarke) mit Ihrer Adresse abgeben.