DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang internationaler Studienbewerber*innen

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) stellt fest, ob die erforderlichen Deutschkenntnisse vorliegen, um sich für einen deutschsprachigen Studiengang an der BTU Cottbus – Senftenberg oder einer anderen deutschen Hochschule bewerben zu können.
Die DSH ist Zulassungsvoraussetzung für all jene Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im deutschsprachigen Ausland bzw. nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und die über keinen äquivalenten Sprachnachweis (TestDaF, ÖSD II usw.) verfügen.

Die BTU bietet die DSH in der Regel zweimal pro Jahr (Februar und Juni) an.

Nächster DSH-Prüfungstermin: 12.02.2025 (Restplätze werden an externe Teilnehmer*innen vergeben. Bitte nur im Anmeldezeitraum per Online-Formular registrieren.)

Anmeldezeitraum

Anmeldezeitraum: 06.01. - 07.01.2025

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Bezahlung der Prüfungsgebühr.

Überweisen Sie dann bitte innerhalb des genannten Zeitraumes die Gebühr in Höhe von 130 Euro auf das angegebene Konto. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung der Prüfungsanmeldung und weitere Informationen zu Ihrer Prüfung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei einer Überweisung bis zu einer Woche dauern kann. Sollte bis zwei Wochen vor dem DSH-Termin keine Einzahlung vorliegen, wird Ihre Anmeldung ungültig und eine Teilnahme an der Prüfung ist nicht mehr möglich.

Schriftliche Prüfung

Die Teilnahmegebühr an der DSH beträgt 130 Euro.

Die Gebühr wird nur im Krankheitsfall unter Vorlage eines Krankenscheins erstattet.

Bringen Sie bitte am Prüfungstag Ihren Reisepass oder Aufenthaltstitel mit.

Sie dürfen deutsch-deutsche Wörterbücher benutzen. Elektronische Hilfsmittel (Smart Watches, Handys oer ähnliches) sind nicht gestattet.

Mündliche Prüfung

Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils der DSH, den genauen Termin und Ort der mündlichen Prüfung finden Sie nach der schriftlichen DSH als Ergebnisliste auf dieser Seite. An der mündlichen Prüfung nehmen Sie nur dann teil, wenn Sie die schriftliche Prüfung mit mindestens DSH-1 bestanden haben. Für die mündliche Prüfung wird keine Gebühr erhoben.

Das DSH-Zeugnis bekommen Sie entweder persönlich in der Zentralen Einrichtung Sprachen oder per Post, wenn Sie zur mündlichen Prüfung einen A4-Briefumschlag mit Briefmarke und Ihrer Adresse abgeben.