Häufige Fragen

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  • Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbung?

    Beigefügte Zeugnisse und Urkunden unterstreichen die Seriosität Ihrer Bewerbung und sind daher ein wichtiger Bestandteil. Der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, Angaben in Ihrem Anschreiben und Lebenslauf zu überprüfen. Grundsätzlich gilt daher, alle genannten Angaben zur beruflichen Laufbahn durch Zeugnisse zu belegen - auch Zeugnisse und Zertifikate, die Ihrer Ansicht nach keine zufriedenstellende Leistung zeigen, um Misstrauen seitens des Arbeitgebers zu vermeiden.

    In Zeiten der Online-Bewerbung ist dieser Anspruch jedoch aufgrund der begrenzten Größe des E-Mail-Anhangs nicht mehr erfüllbar. Hier sind einzig das letzte Universitätsabschlusszeugnis und das aktuelle Arbeitszeugnis, falls vorhanden, erforderlich. 

    Auch hier gilt: Alle Zeugnisse werden zusammengefasst und dem bereits bestehenden PDF-Dokument im Anhang der E-Mail beigefügt, sodass nur ein PDF-Dokument mit allen Bewerbungsunterlagen gesendet wird.

  • Bewerbung im Ausland: Müssen Zeugnisse aus dem Heimatland übersetzt werden?

    Zeugnisse und Zertifikate belegen, dass die Angaben in Ihrem Anschreiben und Lebenslauf wahrheitsgemäß sind. Daher ist eine Übersetzung der Zeugnisse sinnvoll, wobei sie nicht eigenhändig übersetzt werden sollten. Dies macht selten einen professionellen Eindruck. Auch birgt die „Zeugnissprache“ ihre Tücken, weswegen ein professioneller Übersetzer die bessere Wahl ist. 

    Zudem ist es üblich, die Übersetzung beglaubigen zu lassen. Auch wenn eine Beglaubigung meist neben der professionellen Übersetzung zusätzliche Kosten bedeutet, unterstreicht sie die Qualität und Seriosität Ihrer Bewerbung. Sparen Sie nicht am falschen Ende! 

  • Ein chronologischer oder antichronologischer Lebenslauf? Was ist sinnvoller?

    Hinsichtlich der Chronologie von Lebensläufen gibt es unterschiedliche Auffassungen. In Deutschland ist der antichronologische Lebenslauf mittlerweile jedoch üblich.

  • Wie gehe ich mit Brüchen im Lebenslauf um?

    Jahrelang wurde den Bewerbern eingetrichtert, dass ein lückenloser Lebenslauf das Non plus Ultra sei. Aber seien wir mal ehrlich: Welches Leben verläuft schon ohne Stolpersteine? Und das wissen auch die Personalverantwortlichen. Die Frage ist nur wie man mit „Lücken“ oder beruflichen Brüchen im Lebenslauf umgeht. 

    Eines vorweg: Lügen ist keine geeignete Strategie! Stehen Sie zu Ihren Entscheidungen und vermeiden Sie unklare Umschreibungen. Sie sollten ihre Brüche im Lebenslauf nicht verschleiern aber auch nicht in der Vordergrund rücken. Vermitteln Sie, dass Sie gestärkt aus dieser Situation hervorgegangen sind und durchaus etwas für sich gelernt haben. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion ist wertvoll und spricht eher für als gegen Sie. Ein Pauschalrezept für die richtige Wortwahl gibt es hier allerdings nicht. Jede Situation, jeder Lebenslauf bedarf individueller Lösungen. Setzen Sie sich ausgiebig mit ihrem Lebenslauf und ihrer Situation auseinander und holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines individuellen Lebenslaufes.

    Vorbereitung ist alles. Wenn Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sollten Sie auf jeden Fall mit Fragen bezüglich ihrer Angaben rechnen. Bei der ein oder anderen Lücke wird der potentielle Arbeitgeber vielleicht noch einmal nachhaken. Dann hilft es sich schon im Vorfeld gute Argumente überlegt zu haben. Treten Sie selbstbewusst auf und stehen Sie zu ihren Entscheidungen.

  • Soll ich mein(e) Kind(er) im Lebenslauf erwähnen?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum einen wird es oft als postitiv aufgefasst, dass man neben der Kindererziehung auch Engagement im Berufsleben zeigt. Zum anderen haben viele Angst davor aufgrund ihrer Kinder durch das Raster zu fallen. Grundsätzlich sollte die Betreuung der Kinder gesichert sein. Erwähnen Sie das bereits im Anschreiben!
    Wir sind der Meinung, dass Ehrlichkeit siegt. Spätestens im Vorstellungsgespräch kommen dann die Karten auf den Tisch und hier wäre dann der ein oder andere Arbeitgeber vermutlich auch überrascht. 

    Um so eine ,für beide Seiten, unangenehme Situation zu vermeiden, sollte man von Anfang an mit offenen Karten spielen. Ohnehin stellt sich die Frage, ob man mit jemandem zusammenarbeiten möchte, der Sie aufgrund Ihrer Kinder vermutlich nicht eingestellt hätte.

  • Auf welche Seite soll mein Bewerbungsfoto?

    Das hängt ganz davon ab ob man ein Deckblatt benutzt oder nicht. Nutzt man ein Deckblatt, so kommt i.d.R. auch hier das Bewerbungsfoto hin. Nutzt man keines, so arbeitet man das Foto im Lebenslauf ein.