Häufige Fragen von Studieninteressierten
Voraussetzungen & Bewerbung
Gibt es einen Numerus Clausus (NC) für das Duale Studium?
Die angebotenen Studiengänge im Dualen Studium an der BTU haben keinen Numerus Clausus (NC). Für den Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik gibt es jedoch eine Eignungsprüfung.
Wer kann sich immatrikulieren?
Jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann ein Studium aufnehmen (genauere Informationen findest du hier). Dual studieren kannst du nur, wenn du einen Praxisplatz bei einem mit der BTU kooperierenden Arbeitgeber erhältst (Freie Plätze).
Wo sehe ich den aktuellen Stand meiner Immatrikulation?
Den aktuellen Stand deiner Immatrikulation kannst du selbstständig in deinem Account im myBTU-Portal einsehen. Bei dringenden Anliegen und Fragen wende dich bitte an immatrikulation(at)b-tu.de. Die Studiengangskoordinator/-innen des Dualen Studiums haben keine Einsicht in die Immatrikulationen.
Finanzen & Arbeitsverhältnis
Wie viel Geld verdiene ich im Dualen Studium?
Ausbildungsintegrierendes Duales Studium:
Das Gehalt richtet sich nach den Auszubildenen-Tarifen der jeweiligen Unternehmen und Branchen.Praxisintegrierendes Duales Studium:
Wie viel Gehalt du im Dualen Studium verdienst, hängt vom Praxispartner und deinem Verhandlungsgeschick ab. Empfehlung der BTU: Dein Gehalt sollte nicht unter dem aktuellen BaföG-Höchstsatz liegen, da du neben dem Dualen Studium keine Zeit für einen zusätzlichen Nebenjob haben wirst.Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?
Was passiert, wenn die Firma insolvent ist bzw. mich entlassen will?
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Du suchst dir einen neuen Praxispartner, mit dem du das Duale Studium fortsetzt.
- Du kannst das Studium auch ohne Arbeitgeber fortsetzen – dann als reguläres Studium ohne duale Komponente. In diesem Fall muss ein Wechsel des Studienmodells beim Studierendenservice beantragt werden.
Studium & Organisation
Muss mein Arbeitgeber mich zur Prüfung freistellen?
Ja, im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass Studierende für Prüfungen freizustellen sind. Damit es ein einheitliches Verständnis dazu gibt, ist folgende Festlegung getroffen worden:
Der Praxispartner stellt dich an dem Arbeitstag frei, an dem die Prüfung stattfindet. Dabei gibt es keine Unterscheidung, ob es eine Erstprüfung oder ein Zweit- oder Drittversuch ist. Die Prüfungstermine werden zum Semesterbeginn bekanntgegeben. Bitte teile deinem Arbeitgeber diese Prüfungstermine mit, nachdem du dich dazu angemeldet hast.Welche Titel bzw. Abschlüsse werden vergeben?
- Bachelor of Arts (B.A.) in Sozialer Arbeit
- Bachelor of Engineering (B.Eng.) in der Medizintechnik
- Bachelor of Music (B.Mus.) in der Instrumental- und Gesangspädagogik
- Bachelor of Science (B.Sc.) in den Studiengängen Angewandte Naturwissenschaften, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Maschinenbau, Mathematik, Umweltwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsmathematik
- Master of Science (M.Sc.) im Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen
Beim ausbildungsintegrierenden Dualen Studium erreichen dual Studierende zusätzlich zum Hochschulabschluss den jeweiligen Berufsausbildungsabschluss (IHK/HWK).
Gibt es Semesterferien?
Ja, allerdings gibt es im dualen Studium zusätzliche Verpflichtungen gegenüber dem Praxispartner. Ein Semester besteht aus der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien). Während der vorlesungsfreien Zeit finden die Praxisphasen (Praxismodule) beim Arbeitgeber statt. Zudem ist in dieser Zeit der gesetzliche Urlaubsanspruch zu nehmen.
Nach dem Studium
Werde ich auch nach dem Studium beim Praxispartner arbeiten?
Viele Unternehmen haben grundsätzlich das Ziel, dual Studierende nach dem Studienabschluss zu übernehmen. Ob und in welcher Form es dazu kommt, hängt davon ab, ob hierzu vertragliche Regelungen im Studienvertrag festgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, wird gegen Ende des Studiums individuell geschaut, welche Möglichkeiten es gibt – ohne dass daraus automatisch eine Verpflichtung entsteht. Bei manchen Praxispartnern gibt es Bindungsklauseln, die eine Weiterbeschäftigung für einen bestimmten Zeitraum nach dem Studium vorsehen (häufig bis zu zwei oder drei Jahre).
Kann ich auch einen dualen Masterabschluss erwerben?
