Häufige Fragen von Studieninteressierten

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  • Gibt es einen Numerus Clausus (NC) für das Duale Studium?

    Die angebotenen Studiengänge im Dualen Studium an der BTU haben keinen Numerus Clausus (NC). Für den Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik gibt es jedoch eine Eignungsprüfung. Die Regelungen für das geplante duale Studienangebot Soziale Arbeit stehen noch aus.

  • Wer kann sich immatrikulieren?

    Jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann ein Studium aufnehmen (genauere Informationen findest du hier). Dual studieren kannst du nur, wenn du einen Praxisplatz bei einem mit der BTU kooperierenden Arbeitgeber erhältst (Freie Plätze).

  • Wo sehe ich den aktuellen Stand meiner Immatrikulation?

    Den aktuellen Stand deiner Immatrikulation kannst du selbstständig in deinem Account im myBTU-Portal einsehen. Bei dringenden Anliegen und Fragen wende dich bitte an zulassung(at)b-tu.de. Die Studiengangskoordinator/-innen des Dualen Studiums haben keine Einsicht in die Immatrikulationen.

  • Wie viel Geld verdiene ich im Dualen Studium?

    Ausbildungsintegrierendes Duales Studium:
    Das Gehalt richtet sich nach den Auszubildenen-Tarifen der jeweiligen Unternehmen und Branchen.

    Praxisintegrierendes Duales Studium:
    Wie viel Gehalt du im Dualen Studium verdienst, hängt vom Praxispartner und deinem Verhandlungsgeschick ab. Empfehlung der BTU: Dein Gehalt sollte nicht unter dem aktuellen BaföG-Höchstsatz liegen, da du neben dem Dualen Studium keine Zeit für einen zusätzlichen Nebenjob haben wirst.

  • Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?

    Ein Semester setzt sich aus Vorlesungszeit und vorlesungsfreier Zeit (Semesterferien) zusammen. In diesen vorlesungsfreien Zeiten sind die Praxisphasen (Praxismodule) beim Arbeitgeber zu absolvieren und der gesetzliche Urlaub zu nehmen.

  • Muss mein Arbeitgeber mich zur Prüfung freistellen?

    Ja, im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass Studierende für Prüfungen freizustellen sind. Damit es ein einheitliches Verständnis dazu gibt, ist folgende Festlegung getroffen worden:
    Der Praxispartner stellt dich an dem Arbeitstag frei, an dem die Prüfung stattfindet. Dabei gibt es keine Unterscheidung, ob es eine Erstprüfung oder ein Zweit- oder Drittversuch ist. Die Prüfungstermine werden zum Semesterbeginn bekanntgegeben. Bitte teile deinem Arbeitgeber diese Prüfungstermine mit, nachdem du dich dazu angemeldet hast.

  • Werde ich auch nach dem Studium beim Praxispartner arbeiten?

    Viele Unternehmen haben grundsätzlich das Ziel, dual Studierende nach dem Studienabschluss zu übernehmen. Ob und in welcher Form es dazu kommt, hängt davon ab, ob hierzu vertragliche Regelungen im Studienvertrag festgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, wird gegen Ende des Studiums individuell geschaut, welche Möglichkeiten es gibt – ohne dass daraus automatisch eine Verpflichtung entsteht. Bei manchen Praxispartnern gibt es Bindungsklauseln, die eine Weiterbeschäftigung für einen bestimmten Zeitraum nach dem Studium vorsehen (häufig bis zu zwei oder drei Jahre).

  • Welche Titel bzw. Abschlüsse werden vergeben?

    • Bachelor of Engineering (B.Eng.) in der Medizintechnik
    • Bachelor of Music (B.Mus.) in der Instrumental- und Gesangspädagogik
    • Bachelor of Science (B.Sc.) in den Studiengängen Angewandte Naturwissenschaften, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Maschinenbau, Mathematik, Umweltwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsmathematik
    • Master of Science (M.Sc.) im Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen

    Beim ausbildungsintegrierenden Dualen Studium erreichen dual Studierende zusätzlich zum Hochschulabschluss den jeweiligen Berufsausbildungsabschluss (IHK/HWK).

  • Kann ich auch einen dualen Masterabschluss erwerben?

    An der BTU Cottbus-Senftenberg sind aktuell die dualen Master-Angebote Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen studierbar.

  • Was passiert, wenn die Firma insolvent ist bzw. mich entlassen will?

    Du hast zwei Möglichkeiten:

    1. Du suchst dir einen neuen Praxispartner, mit dem du das Duale Studium fortsetzt.
    2. Du kannst das Studium auch ohne Arbeitgeber fortsetzen – dann als reguläres Studium ohne duale Komponente. In diesem Fall muss ein Wechsel des Studienmodells beim Studierendenservice beantragt werden.