Promotionen & Ph.D.-Programme

Sie wollen wissenschaftliche Erkenntnisse zu Fragen des des ökonomischen, technisch-organisatorischen und gesellschaftlichen Wandels aus verschiedenen Blickwinkeln gewinnen oder wollen Fragen zu Herausforderungen des Strukturwandels und der regionalen Entwicklung aus rechtlicher, sozialer, ethischer oder wirtschaftswissneschaftlicher Sicht beantworten? Dann sind Sie an der Fakultät 5 - Wirtschaft, Recht und Gesellschaft mit ihrer Promotion oder Habilitation richten aufgehoben!
Die Fakultät verfügt neben ausgewiesen Experten und exzellenten Betreuern in diesen Fachthemen zudem über eine aktuelle Promotions- und eine Habilitationsordnung. Beide ermöglichen es dem akademsichen Nachwuchs, seine Qualifikationsarbeiten entweder als Monographie oder kumulativ zu erarbeiten, also einzelne Forschungspapiere zu bündeln. Promovierende und Habilitierende können und sollen jeweils auf Teilfragen aus einem Gesamtprojekt fokussierte, einzelne Papiere verfassen und diese frühzeitig bei referierten Fachzeitschriften einreichen. Damit passt sich die Fakultät dem heutigen Standard wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten an und ermöglicht es ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs, bereits vor dem Abschluss von Promotion oder Habilitation in ihrer Fachöffentlichkeit durch hochrangige Publikationen in Erscheinung zu treten.
Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen für den Antrag zur Annahme als Doktorand*in oder Fakultät oder zur Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie rechts im Downloadbereich.
Hinweise zur Aufnahme in das Ph.D.-Programm "Heritage Studies" finden Sie hier.