Zulassung zur Prüfung / Eröffnung des Promotionsverfahrens

Folgende Unterlagen sind im Dekanat der Fakultät 5 einzureichen:

  1. Anschreiben an den Dekan mit dem Titel der Dissertation, dem angestrebten Doktorgrad, der Nennung der Person, die die Arbeit vornehmlich betreute sowie einem Vorschlag für die Promotionskommission
  2. aktualisierter Lebenslauf
  3. Publikationsliste
  4. elektronische Version der Dissertation (bitte über einen Cloud-Bereich zur Verfügung stellen)
  5. Erklärung
  6. Mindestens 4 gedruckte Exemplare der Dissertation (1x Vorsitz, 1x Dekanat, 1x je Gutachter*in) sind im Dekanat, Zentralcampus, Erich-Weinert-Straße 1, 03046 Cottbus, Lehrgebäude 10, Raum 507 einzureichen bzw. per Post an das Dekanat zu senden.

Weiterer Ablauf:

  1. Die Antragsunterlagen werden im Dekanat geprüft.
  2. Der Promotionsausschuss entscheidet in der nächstfolgenden Arbeitssitzung (Sitzungstermine mit Einreichungsfrist) über die Eröffnung des Promotionsverfahrens sowie die Zusammensetzung der Promotionskommission. Anschließend werden Sie sowie die Promotionskommission durch das Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert.
  3. Die Gutachter*innen werden um die Erstellung der Gutachten im Zeitraum von 3 Monaten gebeten.
  4. Nach Eingang der Gutachten entscheidet die*der Vorsitzende über die Weiterführung des Verfahrens.
  5. Auslage der Gutachten im Dekanat für 14 Kalendertage. Alle Fakultäten werden darüber informiert. Die Einreichungsfrist für Einsprüche beträgt 2 Werktage.
  6. Hochschulöffentliche wissenschaftliche Aussprache (Disputation)
  7. Eventuell Erfüllung von Auflagen der Promotionskommission
  8. Erteilung der Druckreife durch die Vorsitzende*den Vorsitzenden der Promotionskommission
  9. Veröffentlichung der Dissertation mit dem Titelblatt innerhalb der Veröffentlichungsfrist von 12 Monaten. Gegebenenfalls rechtzeitig die Verlängerung per E-Mail an fakultaet5(at)b-tu.de beantragen.
  10. Einreichung der Pflichtexemplare in der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek (rechtzeitig Kontaktaufnahme).
  11. Nach Erhalt der Empfangsbestätigung über die Veröffentlichung durch die Hochschulschriftenstelle an das Dekanat, erfolgt die Ausstellung der Promotionsurkunde sowie des Zeugnisses. Bitte den Titel der Dissertation in deutscher und englischer Sprache an fakultaet5@b-tu.de senden.
  12. Bekanntmachung des abgeschlossenen Promotionsverfahrens auf der Homepage der Fakultät. 

Termine Promotionsausschuss - 2024/2025

15.01.202419.02.202415.04.2024
27.05.202401.07.202426.08.2024
14.10.202425.11.202413.01.2025
24.02.2025(14.04.2025)