Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Angehörigen der BTU Cottbus-Senftenberg und Interessierte der Region Cottbus und Senftenberg sind zur Teilnahme an den Veranstaltungen dieses Programms berechtigt. 
Alle Kurse sind anmeldepflichtig. 

Die Kursbuchung erfolgt im Wege der Auftragsdatenverarbeitung durch die Firma  Michael Schrader, Devin - schrader(at)buchsys.de - gem. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung, auf deren Seiten Sie bei Anklicken der Kursprogramme für die Standorte Cottbus und Senftenberg weitergleitet werden.

Die Anmeldung für den jeweiligen Kurszeitraum erfolgt jeweils am ersten Montag der Vorlesungszeit um 08:00 Uhr.
Auf Verlangen des Kursleitenden ist der Nachweis der Anmeldung, der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug vorzulegen.

Teilnehmerbelehrung

Kursleiterbelehrung

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt nur online unter "Kursprogramm".
Nach ausfüllen des Online-Formulars wird die Anmeldebestätigung angezeigt und auch per Mail an die Teilnehmerin / den Teilnehmer verschickt.
Der selbst auszudruckenden Anmeldebestätigung ist der Einzahlungsmodus für die Kursgebühr zu entnehmen Kursnummer und Name des Kursteilnehmers im Verwendungszweck angeben.
Innerhalb von 4 Werktagen muss die Kursgebühr auf das angegebene Konto eingezahlt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den gebuchten Kurs.
Die Reservierung des gebuchten Platzes erlischt 14 Tage nach Kursanmeldung.

Bei ausgebuchten Kursen ist ein registrieren auf der Warteliste möglich, die bei frei gewordenen Plätzen zur Neuanmeldung freigeschaltet wird. Die Information erfolgt per E-Mail.

Kosten

Alle Sportkurse sind kostenpflichtig.

Die Gebühren sind in der Gebührenordnung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (GebOBTU) vom 12.Juli 2021 festgelegt

und können unter dem jeweiligen Sportangebot entnommen werden.

Eine Erstattung gezahlter Gebühren ist grundsätzlich nicht möglich.

Fällt ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl aus, wird der eingezahlte Betrag zurück erstattet.
Ausnahmeregelungen werden grundsätzlich nur über die Zentrale Einrichtung Hochschulsport entschieden.

Versicherung / Haftung

Die fakultative Teilnahme Studierender am allgemeinen Hochschulsport ist als versichert anzusehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
 

  1. Das Sportangebot an der Hochschule muss den Charakter einer offizieller Hochschulsportveranstaltungen besitzen.
  2. Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution durchgeführt werden.
  3. Die Sportausübung muss innerhalb des organisierten Übungsbetriebes, das heißt während der festgesetzten Zeiten und unter Leitung eines bestellten Übungsleiters stattfinden.
     

Für angestellte Mitarbeiter der BTU Cottbus-Senftenberg gilt ein Sportunfall wie ein Arbeitsunfall und ist damit als versichert anzusehen, wenn die sportliche Betätigung den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung besitzt. Ob das gewünschte Sportangebot diese Voraussetzung erfüllt, ist gegebenenfalls bei der ZEH zu erfragen.

Für Beamte gelten in der Regel spezielle beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften.

Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf den Hochschulsportanlagen ist nicht versichert, wie auch das Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen Sportvereinen.

Weiterhin nicht versichert ist die Teilnahme an Veranstaltungen von kooperierenden Einrichtungen.
Nichtangehörige der Universität sollten sich privat versichern.

Bei Diebstählen und Schäden an Körper oder Gegenständen übernimmt die Universität keine Haftung.
Alle Sportunfälle sind innerhalb von 3 Tagen in der ZEH zu melden und es ist ein Unfallprotokoll anzufertigen.