ERLÄUTERUNGEN ZUM STUDIUM ALLGEMEIN

 

Studierende

In einem Fachstudium immatrikulierte (eingeschriebene) Studierende (ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer). In der Studierendenstatistik werden nur Personen als Studierende gezählt, die

(a) eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen,

(b) am Erhebungsstichtag an der Hochschule als Ordentlich Studierende

einschrieben sind, und zwar in einem Studium, das

(c) eine Prüfungsordnung, Promotionsordnung oder Satzung hat und bei dem

(d) die Studienzeit für die Berechnung der Hochschulsemester berücksichtigt wird.

Studienanfänger

Studierende im ersten Hochschulsemester oder im ersten Semester eines bestimmten Studienganges (erstes Fachsemester).

Studienjahr

Für das Studium maßgeblicher jährlicher Turnus, der aus zwei Semestern besteht. Als Jahreszahlen über Studierende werden die Ergebnisse des Wintersemesters verwendet. Jahresergebnisse für Studienanfänger ergeben sich aus der Summe eines Sommersemesters und des darauffolgenden Wintersemesters.

Semester

Teil des Studienjahres sowie Maß für die Dauer und zeitliche Gliederung des Studiums.

Prüfungsjahr

Für das Studium maßgeblicher jährlicher Turnus, der aus zwei Semestern besteht. Jahresergebnisse für die Abschlussprüfungen setzen sich aus einem Sommersemester und dem vorhergehenden Wintersemester zusammen.

Erste Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Als Art der HZB ist immer diejenige HZB anzugeben, die den ersten Zugang zum deutschen Hochschulsystem erlaubt (hat).

Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.

Bildungsinländer/ Bildungsausländer

Bildungsinländer sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg erworben haben.

Als Bildungsausländer/-innen werden die ausländischen Studierenden nachgewiesen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland bzw. an einem Studienkolleg erworben haben.

Berichtswesen hier

ERLÄUTERUNGEN ZUM STATUS EINES STUDIERENDEN

Ersteinschreibung

Einschreibung für Studienanfänger, die noch nie in Deutschland oder im Ausland studiert haben.

Neueinschreibung

Erneute Einschreibung eines/einer Studierenden, der/die bereits in Deutschland oder im Ausland studiert hat, nach Studienunterbrechung, Exmatrikulation oder Hochschulwechsel. (Hinweis: Beurlaubung ist keine Studienunterbrechung).

Rückmeldung

Fortsetzung des Studiums an derselben Hochschule wie im Vorsemester (auch nach einer Beurlaubung im Vorsemester oder bei gleichzeitiger Einschreibung an einer Partnerhochschule im

Ausland).

Beurlaubung

Unterbrechung des Fachstudiums für ein oder mehrere Semester bei fortbestehender Einschreibung.

Voraussetzung: Wichtiger Grund (z.B. Auslandsstudium, Examensvorbereitung, Krankheit, Wehr- oder Zivildienst).

Exmatrikulation

Beendigung des Studiengangs wegen Studienabbruch, -unterbrechung oder -abschluss nach bestandener bzw. endgültig nicht bestandener Abschlussprüfung.

Absolvent

Studierende, die das Studium mit einer bestandenen Prüfung beendet haben.

 

ERLÄUTERUNGEN ZUR AMTLICHEN STATISTIK

Gemäß dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz -HStatG) in seiner aktuellen Fassung „wird eine Bundesstatistik, teilweise als Studienverlaufsstatistik, durchgeführt. Sie liefert Entscheidungsgrundlagen für eine evidenzbasierte Forschungs- und Wissenschaftspolitik und dient der Kapazitäts- und Finanzplanung im Hochschulbereich, der Qualitätssicherung der Hochschulbildung, der Planung von Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Mobilität im Hochschulbereich und der Sicherung der Chancengleichheit von Frauen in Führungspositionen.

Geltungsbereich dieser Studienverlaufsstatistik ist die

Studierendenstatistik

Prüfungsstatistik

Gasthörerstatistik

Promovierendenstatistik

 

Die Studierendenstatistik über die Haupt- und Nebenhörer in den Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen der BTU wird semesterweise vom Referat Strategie, Hochschulpolitik, Berufungen an das Amt für Statistik Berlin Brandenburg zu den jeweils gültigen Stichtagen gemeldet.

Die Prüfungsstatistik über die Abschlüsse in den Bachelor- und Master-Studiengängen der BTU wird semesterweise vom Referat Strategie, Hochschulpolitik, Berufungen an das Amt für Statistik Berlin Brandenburg zu den jeweils gültigen Stichtagen gemeldet.

Die Gasthörerstatistik wird immer im Wintersemester zu dem jeweils gültigen Stichtag vom Referat Strategie, Hochschulpolitik, Berufungen an das Amt für Statistik Berlin Brandenburg gemeldet.

Die Promovierendenstatistik wird immer im Wintersemester zu dem jeweils gültigen Stichtag an das Amt für Statistik Berlin Brandenburg gemeldet.

Amt für Statistik Berlin Brandenburg

 

RECHTSGRUNDLAGE

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)

Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG)

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)