Organ nach § 6 Abs. 2 GWHL ist ein weiteres Hochschulorgan

Die Zusammensetzung ist im § 39 der GO BTU geregelt.

Die weiteren Mitglieder und Nachrücker*innen sind in der Briefwahl vom 21. August 2020 gewählt worden.

Satzung der BTU Cottbus - Senftenberg zur Regelung der Zusammensetzung, der Zuständigkeiten und des Verfahrens des Organs nach § 6 Abs. 2, S. 5 GWHL vom 25. Februar 2016