Organ nach § 6 Abs. 2 GWHL ist ein weiteres Hochschulorgan
Die Zusammensetzung ist im § 39 der GO BTU geregelt.
Die weiteren Mitglieder und Nachrücker*innen sind in der Briefwahl vom 21. August 2020 gewählt worden.
Die Zusammensetzung ist im § 39 der GO BTU geregelt.
Die weiteren Mitglieder und Nachrücker*innen sind in der Briefwahl vom 21. August 2020 gewählt worden.