Muster für Verträge
Hinweis:
Die nachfolgenden Muster und Hinweise des Justitiariats beziehen sich auf die Vertragsgestaltung bei Forschungskooperationen, insbesondere mit Drittmittelbezug. Für die folgenden Verträge bitte wir Sie sich an die vorangig zuständigen Ansprechpartner zu wenden:
- EU-Projekte Forschungsservice (EU-Referent Dr. Patrick Hoffmann)
- DFG-Projekte Forschungsservice (DFG-Referentin Dr. Katrin Weise)
- Internationale Kooperationen mit Partnerhochschulen (Stabsstelle International Relations Office, Michael Mannel)
Forschungskooperationen
Im Rahmen von Forschungsaufgaben und Kooperationen ist es neben der Fördermittelbeantragung erforderlich, einen entsprechenden Vertrag als rechtliche Grundlage abzuschließen.
Die Verhandlung der Bedingungen mit den Vertragspartnern und die Erarbeitung der Vertragsentwürfe erfolgen hierbei zunächst durch und in der Verantwortung des jeweiligen Fachgebiets, denn dieses verfügt über die konkreten Kenntnisse des jeweiligen Projekts.
Anschließend sind durch das Fachgebiet die Vertragsprüfung, Mitzeichnung und Unterzeichnung entsprechend der jeweiligen Vertragsart einzuleiten.
Sofern der Vertrag in Verbindung mit einem Drittmittelprojekt steht, reichen Sie bitte den Vertrag zusammen mit den Antrags-/Angebotsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Weg über das Webformular Drittmittel zur obligatorischen Prüfung ein. Sofern der Vorgang bereits zur obligatorischen Prüfung eingereicht wurde, übersenden Sie bitte die nachzureichende Vertragsunterlagen unter Angabe der vorgangsbezogenen Kalkulationsnummer nur per E-Mail an (Bitte keine erneute Einreichung über das Webformular Drittmittel).
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen ist es oftmals günstig, den Vertragspartnern den Vertragsentwurf durch die BTU vorzuschlagen. Ein solcher BTU-Entwurf enthält bereits die wichtigsten Bedingungen und bietet selbst bei Änderungsungswünschen der Partner eine gute Grundlage, ein angemessenes Ergebnis zu verhandeln.
Das Justitiariat hat folgende Vertragsentwürfe als Muster vorbereitet (wird sukzessive ergänzt). Die roten Passagen sind vom Fachgebiet entsprechend den Projektbedürfnissen zu ergänzen/anzupassen (und anschließend der Text in die normale schwarze Schriftfarbe zu setzen). Änderungen im übrigen (schwarzen) Text sollten vorab mit dem Justitiariat abgestimmt werden.
Eine Abstimmung/nähere Prüfung ist bei Vertragsentwürfen erforderlich, die von den Kooperationspartnern vorgelegt werden. Hierzu bitte wir Sie, sich mit dem Justitiariat in Verbindung zu setzen. Zur Vereinfachung der Abstimmung bitten wir dabei um folgende Angaben.
Kooperation
Forschung und Entwicklung
- AuftragsforschungV
- Auftragsforschung (Musterangebot)
- EntwicklungsV / Vertrag über wissenschaftliche Dienstleistungen
- wissenschaftliche Dienstleistungen (Musterangebot)
Geheimhaltung für Forschung und Entwicklung
Geheimhaltung für Bachelor / Masterarbeiten
- Hinweise zu Geheimhaltungsvereinbarungen
Deutsche Version / Englische Version - Geheimhaltungsvereinbarung Studierende
Deutsche Version / Englische Version - Geheimhaltungsvereinbarung Abschlussarbeiten Studierender
Deutsche Version / Englische Version - Geheimhaltungsvereinbarung Abschlussarbeit BTU Betreuer - Unternehmen
Deutsche Version / Englische Version - Abschlussarbeit SPERRVERMERK
Deutsche Version / Englische Version
Sonstige Verträge
- Assoziierungsvertrag
- Gestattungsvereinbarung
- Unterstützungsvertrag
- Änderungsvereinbarung - (insbesondere kostenneutrale Verlängerung) / Änderungsvereinbarung (englisch)
- Aufhebungsvertrag
- Weiterleitungsvertrag I - BTU Letztempfänger
- Weiterleitungsvertrag II - BTU Erstempfänger
- Rahmenvertrag
- Sponsoringvertrag (nur nach Abstimmung mit dem Justitiariat)
- LHO-Antrag gemäß § 57 Landeshaushaltsordnung Brandenburg (Bei Verträgen mit Vertragspartnern, an denen BTU-Angehörige beteiligt sind, ist vor Vertragsabschluss zusätzlich eine Einwilligung nach § 57 Landeshaushaltsordnung zu beantragen.)
Ergänzende Unterlagen und Hinweise:
- Vertragsstrafen in Verträgen
- Grundsatz der BTU-Selbstversicherung (Versicherungsbestätigung)
- Rechtsstatus der BTU
- Grundsatz der BTU-Selbstversicherung (Versicherungsbestätigung) und Bestätigung des Rechtsstatus der BTU
Weitere Verträge können beim Justitiariat individuell angefordert werden. Wenden Sie sich bitte hierfür an Herrn Dr. Müller, Telefon: +49 (0) 355 69-3196, e-Mail: Falk.Mueller[at]b-tu.de
