Strahlenschutz - Ionisierende Strahlung
- Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Beförderung
- Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
- Tätigkeiten in fremden Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Die Strahlenschutzverantwortliche der BTU Cottbus-Senftenberg ist die Präsidentin.
In den Unterpunkten (siehe linke Spalte) sind Hinweise und der Ablauf zur Stellung eines Genehmigungsantrags, einer Anzeige, der Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten etc. eingestellt.
Die Finanzierung aller Belange beim Umgang mit ionisierender Strahlung ist im Punkt 22 Mittelbewirtschaftung der zentralen Strahlenschutzanweisung (Amtsblatt 10/2003) geregelt.
Hier informiert das Bundesamt für Strahlenschutz zu
