Arbeitszeit
An der BTU Cottbus-Senftenberg gelten Dienstvereinbarungen über Regelungen zur Arbeitszeit für akademische Mitarbeiter bzw. das nichtwissenschaftliche Personal.
Grundsätzlich gilt für alle Beschäftigten und Beamten eine 5-Tage-Arbeitswoche. Die durchschnittliche regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt bei Vollbeschäftigten an den typischen Arbeitstagen Montag bis Freitag 8 Stunden.
Für akademische Mitarbeiter gilt der Grundsatz der Arbeitszeitsouveränität. Die Verteilung der Arbeitszeit wird unter Berücksichtigung dienstlicher Belange im Einvernehmen mit den Vorgesetzten selbstverantwortlich festgelegt. Es besteht eine Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit (Arbeitsbeginn, -ende, -dauer). Die Erfassung ist auf dem dazu vorgesehenen Vordruck vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der Zeiterfassung verbleiben bei den jeweiligen Beschäftigten und sind dort jeweils zwei Jahre aufzubewahren. Die Vorgesetzten haben das Recht und die Pflicht aus Fürsorgegründen die Aufzeichnungen regelmäßig, stichprobenartig zu kontrollieren.
Die Arbeitszeit des nichtwissenschaftlichen Personals wird mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem mittels Web-Anwendung bzw. Gebäude-Terminals erfasst. Den Vorgesetzten werden zweimonatlich Informationen über die Beschäftigten zugeleitet, deren Zeitguthaben bzw. Zeitdefizit mindestens 80 % des vorgesehenen Zeitguthabens bzw. des Zeitdefizits beträgt. Die Zeiterfassungsdaten werden nach Ablauf von 2 Jahren kontinuierlich monatlich gelöscht.
Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung
Mit Zustimmung des Arbeitgebers haben Sie die Möglichkeit, befristet oder unbefristet von der vertraglich vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit abzuweichen. Es wird empfohlen, einen derartigen Antrag frühzeitig, d.h. in der Regel 3 Monate vor dem gewünschten Beginn, über Ihren Vorgesetzten an den VB Personal zu stellen.
Bei Bedarf nutzen Sie bitte den vorbereiteten Antrag auf Teilzeitbeschäftigung und/oder Abweichung von der 5-Tage-Arbeitswoche.
Zur Berechnung eines Entgelts in Teilzeit benutzen Sie bitte den verlinkten Tarifrechner.
Abweichung von der 5-Tage-Arbeitswoche
Sollten Sie z.B. im Falle einer Teilzeitbeschäftigung eine Abweichung von der 5-Tage-Woche wünschen, richten Sie bitte einen Antrag über Ihren Vorgesetzten an den VB Personal. Im Antrag enthalten sein müssen Beginn- und Enddatum sowie die gewählten Arbeitstage (z.B. regelmäßig montags bis mittwochs).
Bei Bedarf nutzen Sie bitte den vorbereiteten Antrag auf Teilzeitbeschäftigung und/oder Abweichung von der 5-Tage-Arbeitswoche.
Elektronische Zeiterfassung (ZEB)
- Onlineportal der Zeiterfassung bzw. der Abwesenheitsbeantragung
- Anleitungen sowie Informationen zur elektronischen Zeiterfassung (ZEB)
- Formular zur Nachbuchung von Dienstreisen
- Anleitungen sowie Informationen zur workflowgestützten Beantragung und Genehmigung von Abwesenheiten
- Emailkontakt für Nachfragen / Informationen zur elektronischen Zeiterfassung:
zeiterfassung(at)b-tu.de
