Siegelführung an der BTU Cottbus-Senftenberg

Dienstsiegel verleihen Schriftstücken und Urkunden amtlichen Charakter, erhöhen ihre Beweiskraft und geben ihnen größeren Schutz gegen Fälschungen. Im internen Geschäftsverkehr sind sie nicht anzuwenden.

 

Grundlage für den Umgang mit Dienstsiegeln an der BTU Cottbus-Senftenberg ist das Hoheitszeichen-Gesetz (HzG) vom 30.01.1991 (GVBl. S. 26), die Hoheitszeichenverordnung (HzV) vom 20.04.2007, die ergänzenden Bestimmungen über Dienstsiegel und Dienststempel im Geschäftsbereich des MWFK des Landes Brandenburg vom 01.09.2012.

 

PDF Anwendung der ergänzenden Bestimmungen über Dienstsiegel und Dienststempel im Geschäftsbereich des MWFK des Landes Brandenburg vom 01.09.2012. (Wird derzeit erarbeitet!)

Siegelführer an der BTU Cottbus-Senftenberg ist die Kanzlerin/der Kanzler. Als Siegelverwahrer und Abwesenheitsvertreter sind Sachbearbeiter der Verwaltungsbereiche Präsident, Vizepräsidenten, Kanzler, K.1 Justitiariat, VB 1 Personal sowie VP L 5 Studierendenservice schriftlich bestellt.

Ungültigkeitserklärungen für Dienstsiegel anderer Einrichtungen: