Akkreditierung an der BTU Cottbus-Senftenberg

Der überwiegende Teil der aktuell angebotenen Studiengänge der BTU Cottbus-Senftenberg ist akkreditiert. Alle Studiengänge, die bisher noch kein Akkreditierungssiegel tragen, befinden sich entweder bereits im Akkreditierungsprozess oder stehen kurz davor.
Die BTU nutzt gegenwärtig die Programmakkreditierung. Ein Wechsel zur Systemakkreditierung für die Zukunft wird geprüft.
Besonderes Augenmerk richten wir darauf, dass spätestens zeitgleich mit der Einführung eines neuen Studiengangs bereits mit der Akkreditierung begonnen wird, damit die Absolventinnen und Absolventen ihr Studium in einem akkreditierten Studiengang abschließen können. Dadurch werden Nachteile auf dem Arbeitsmarkt von vornherein verhindert.
Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei der Planung eines neuen Studiengangs, damit wir Sie in Bezug auf die Akkreditierung beraten und diese begleiten können.

Grundlegende Informationen zur Akkreditierung


Im Zuge der Bologna-Reform wurde die Akkreditierung von Studiengängen an deutschen Hochschulen eingeführt. Sie dient als externes Mittel der Qualitätssicherung von Studium und Lehre. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland geben einheitliche Standards vor, denen Studienprogramme hinsichtlich Zielsetzung, Aufbau und Gestaltung entsprechen müssen, wenn sie akkreditiert werden sollen. Das Brandenburgische Hochschulgesetz sieht die Akkreditierung der Studiengänge vor (§ 19 Studiengänge) vor.
Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Studiengänge im Rahmen einer Programmakkreditierung durch externe Agenturen zertifizieren zu lassen. Sie können ihre Studiengänge aber auch quasi selbst akkreditieren, wenn sie sich für die Systemakkreditierung entscheiden, bei der die internen Methoden des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung der Institution überprüft werden.

Ablauf einer Programmakkreditierung

SchrittMassnahme
  
1Vorgespräch zwischen der/den Fakultät/en, den Studiengängen und dem Referat Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement zur Klärung der (sinnhaften) Zeitschiene der geplanten Akkreditierung (Bitte beachten: bei einer Bündelung von mehreren Studiengängen ist es in manchen Fällen besser, vor der Erstellung des Selbstberichtes (SB) die Genehmigung des Akkreditierungsrats einzuholen (siehe FAQ 09)
2Öffentliche Ausschreibung der Betreuung des Verfahrens (Referat Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement)
3Vergabe an eine geeignete Akkrditierungsagentur (Referat Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement)
4Selbstbericht (SB): Die Studiengänge erstellen einen umfassenden Selbstbericht (samt Anlagen) in Absprache und mit Unterstützung durch die Fakultät/en und das Referat Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement. Die wichtigste Basis hierfür sind der Studienakkreditierungsstaatsvertrag  und die Musterrechtsverordnung (MRVO) (Beschluss der KMK vom 21.11.2024)
5Einreichen des Selbstberichts bei der gewählten Agentur (Referat Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement)
6Agentur erstellt einen Prüfbericht (nach vorgegebenem Raster) über die Einhaltung formaler Kriterien
7Bei Nichteinhaltung formaler Kriterien erhält die BTU eine Information und die Möglichkeit der Qualitätsverbesserung.
8Es findet eine ein- oder zweitägige Vor-Ort-Begehung (VOB) durch eine Gutachtergruppe statt.
9Nach der VOB erstellt die Gutachtergruppe ein Gutachten (nach vorgegebenem Raster) mit einem Vorschlag zur Feststellung fachlich-inhaltlicher Kriterien.
10Bei Nichteinhaltung fachlich-inhaltlicher Kriterien erhält die BTU eine Information und die Möglichkeit der Qualitätsverbesserung.
11Die Agentur fertigt einen Akkreditierungsbericht nach einem Raster entweder für Einzelverfahren oder für Bündelverfahren  (bestehend aus dem Prüfbericht und dem Gutachten) an und stellt diesen der BTU zu.
12Die BTU leitet das (Re-) Akkreditierungsverfahren ein, indem sie einen Antrag, den Selbstbericht (samt Anlagen) und den Akkreditierungsbericht (Prüfbericht + Gutachten) auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg („ELIAS“) an den Akkreditierungsrat (AR) sendet.
13Der Akkreditierungsrat (AR) entscheidet in einem Verwaltungsakt über eine (Re-) Akkreditierung oder die Versagung der Akkreditierung.
14Eventuell werden Auflagen erteilt. Für die Erfüllung der Auflagen gilt in der Regel eine Frist von 12 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist auf Antrag der Hochschule verlängert werden. Die Erfüllung ist gegenüber dem AR nachzuweisen.
15Die (Re-) Akkreditierung wird für die Dauer von 8 Jahren ausgesprochen.

 

Nach der Akkreditierung - Wesentliche Änderungen

Anzeige wesentlicher Änderungen gegenüber dem Akkreditierungsrat

Im § 28 der Musterrechtsverordnung (Landesrechtsverordnungen entsprechend) heißt es:

  • Die Hochschule ist verpflichtet, dem Akkreditierungsrat unverzüglich jede wesentliche Änderung am Akkreditierungsgegenstand während des Geltungszeitraums der Akkreditierung anzuzeigen.
  • Der Akkreditierungsrat entscheidet, ob die wesentliche Änderung von der bestehenden Akkreditierung umfasst ist.

Wesentliche Änderungen laut Musterrechtsverordnung sind:

  1. Studiengangsbezeichnung
  2. Regelstudienzeit des Studiengangs
  3. Abschlussgrade des Studiengangs
  4. Konzeption des Studiengangs
  5. Qualifikationsziele des Studiengangs
  6. Profil des Studiengangs
  7. Inhalte des Studiengangs
  8. Einrichtung von Vertiefungsrichtungen, die zu substantiell unterschiedlichen Kompetenzen bei den Absolventinnen und Absolventen führen
  9. wenn ein identisches Curriculum in verschiedenen Vermittlungsformen, an unterschiedlichen Lernorten oder von unterschiedlichen Partnern angeboten wird.

FAQ’s des Akkreditierungsrates zum Thema „Wesentliche Änderungen“

Akkreditierungsurkunden Nach Fakultäten

Informationen für Studierende Studentischer Akkreditierungspool

Der Studentische Akkreditierungspool ist ein Zusammenschluss von Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenvertretungen und dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften e.V. (fzs).

Mehrmals im Jahr finden Pool-Vernetzungstreffen (PVT) statt, auf denen sich interessierte Studierende über aktuelle Entwicklungen und grundsätzliche Fragestellungen untereinander und mit den studentischen Mitgliedern des Akkreditierungsrates austauschen. Weiterhin finden Wahlen zum Koordinierungsausschuss des studentischen Akkreditierungspools (KASAP) sowie zu ausgeschriebenen Gremienplätzen statt. Der KASAP trifft zwischen den Pool-Vernetzungstreffen alle Entscheidungen zur Arbeitsweise und zu aktuellen Aktivitäten des Pools. Die Arbeit im KASAP ist ehrenamtlich.

Der Studentische Akkreditierungspool unterhält darüber hinaus einen bundesweiten Pool an qualifizierten und legitimierten studentischen Gutachter*innen aller Fachbereiche, die beispielsweise für Evaluations- oder Akkreditierungsverfahren von Studiengängen oder Hochschulen zur Verfügung stehen.

Wir möchten ausdrücklich motivierte Studentinnen und Studenten der BTU Cottbus-Senftenberg ermuntern, sich im Studentischen Akkreditierungspool zu engagieren.

Grundlegende Dokumente

Weiterführende Dokumente