Aushangpflichtige Gesetze

Der Arbeitgeber ist durch gesetzliche Vorschriften zum Aushang von Arbeitnehmerschutzvorschriften verpflichtet. Ziel der Aushangpflicht ist es, den Arbeitnehmern einen Überblick über die ihn betreffenden Gesetze, Verordnungen sowie sonstigen Regelungen zu ermöglichen.

Die nachfolgenden Gesetze und Rechtsverordnungen werden durch das Bundesministerium der Justiz in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH im Internet bereitgestellt und können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.