Wer schon Erfahrungen in der Gremienarbeit hat, kann sich fakultätsübergreifend engagieren. Dort gewinnen Sie an strategischer Kompetenz, Souveränität und Einfluss.

 Situngsturnus
Der Senatist das zentrale Gremium der akademischen Selbstverwaltung.
Er ist u. a. zuständig für den Erlass und die Änderung der Grundordnung, der Wahlordnung und der sonstigen Satzungen und entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen. Er ist zuständig für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule (HEP).
monatlich
Zur Vorbereitung und Beratung von Beschlüssen des Senats werden insbesondere Senatskommissionen gebildet.

Die Mitglieder müssen nicht zugleich Mitglied im Senat sein.
 
Die Kommission für Finanzen und Haushalt  gewährleistet die Planung, Überwachung und Verwaltung der finanziellen Ressourcen der Universität. 
Die Kommission für Struktur und Entwicklung  erarbeitet z.B. Entscheidungsempfehlungen für Universitätsleitung und Senat, z.B. zu Hochschuleinrichtungen, Zentren, Struktur- und Entwicklungsplänen.monatlich
Die Kommission für Lehre, Studium, Studienreform und Weiterbildung  (KLSSW) diskutiert und befürwortet u.a. Neufassungen / Änderungsfassungen zu Prüfungs- und Studienordnungen, die Semesterablauf- und Terminplanung sowie den FÜS-Katalog (fachübergreifendes Studium).monatlich
Die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Technologietransfer diskutiert u. a. die Stärkung der Forschung an der BTU und begleitet die Auswahl von Forschungspreisen-/stipendien.monatlich
Die Kommission für Universitätskultur und Universitäre Gemeinschaft setzt sich  für die Gestaltung eines lebendigen, freundlichen Campus ein. Sie wirkt u.a an der Entwicklung eines neuen Leitbildes für die BTU mit, erarbeitet zusammen mit den zuständigen Stellen ein zukunftsfähiges Gleichstellungskonzept sowie eine Diversitätsstrategie, setzt sich für die Umsetzung des Handlungskonzepts gegen extrem rechte Einflussnahme an der BTU ein und beteiligt sich an der Weiterentwicklung der Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium/Arbeit und Privatleben. i. d. R. alle 6 Wochen
Alle an der BTU wissenschaftlich Tätigen sind verpflichtet, die Regelungen der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung und Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen. Zur Durchführung der förmlichen Untersuchung besteht eine Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens 
Die Ethikkommission befasst sich insbesondere mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen sowie an Tieren und gibt dazu Empfehlungen ab. Die Ethikkommission berichtet dem Senat jährlich schriftlich über ihre Arbeit.quartalsweise

* Amtsdauer: vier Jahre (Hochschullehrende sowie weitere Mitarbeitende) und zwei Jahre (Akademische Mitarbeitende und Studierende)

Die BTU hat einen Schwerpunkt zur Internationalisierung gesetzt und möchte diesen weiter auszubauen. Die BTU sieht Internationalisierung als einer Querschnittsaufgabe, an deren Wahrnehmung die Fakultäten, Verwaltungseinheiten und Studierende gleichermaßen beteiligt sind.

 Situngsturnus
Der Beirat Internationales nimmt ausschließlich eine beratende Funktion ein. Er berät z. B. den/die Vizepräsidenten/in für Internationalisierung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Hochschulentwicklungsplan (HEP), bei der Verbesserung administrativer Prozesse und Abläufe im Bereich der Internationalisierung oder der Betreuung von Preisen des Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V (DAAD). 
Der Beirat versteht sich zudem als Forum für den regelmäßigen Austausch mit internationalen Studierenden, Wissenschaftler*innen und weiteren Mitarbeitenden.
fünf Mal / Jahr

Amtsdauer: vier Jahre und zwei Jahre (Studierende)

Die BTU ist einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Um als Beschäftigte in so einer großen Einrichtung mitreden, mitbestimmen und mitgestalten zu können, hilft der Personalrat. Er ist bei vielen wichtigen Entscheidungen gefordert und vertritt die Interessen der Beschäftigten.

 Situngsturnus
Der Gesamtpersonalrat behandelt soziale, organisatorische und sonstige innerdienstliche Angelegenheiten, die alle Beschäftigten der Universität betreffen, z. B.  Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Arbeitszeitreglungen, Datenschutz. monatlich
Der akademische Personalrat hat z. B. Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen wie Einstellung, Befristung von Arbeitsverträgen, Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, ordentliche Kündigung einschließlich Änderungskündigung, Versagen oder Widerruf einer Nebentätigkeit. Er vertritt die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und die wissenschaftlichen Hilfskräfte.14-tägig
Der nichtwissenschaftliche Personalrat nimmt z. B. Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegen, er überwacht die Einhaltung von Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten und unterstützt bei Eingliederung. 

Amtsdauer: vier Jahre