Der Einstieg in Gremienarbeit sollte auf einer unteren Ebene (zum Beispiel im Institut oder der Fakultät) erfolgen. Es ermöglicht, sich zu üben und erste Erfahrungen in der hochschulinternen Vernetzung zu sammeln.
Gremien und Beauftragte in der Fakultät und in den Instituten
| Sitzungsturnus | |
| Der Fakultätsrat* ist das zentrale Beschlussorgan der Fakultät und grundsätzlich für alle Aufgaben der Fakultät zuständig. Er erlässt u.a. Satzungen, Prüfungs- und Studienordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen, wirkt an der Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät mit und entscheidet darüber. Er wirkt an der Evaluation und Koordination von Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung mit, schlägt Honorarprofessor*innen für die Würdigung durch die Präsidentin oder den Präsidenten vor und beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan. Die Sitzungen sind für die Mitglieder und Angehörigen der Fakultät öffentlich. Besondere Angelegenheiten werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt. | monatlich |
| Der Promotionsausschuss prüft Anträge auf Aufnahme in die Doktorandenliste und auf Eröffnung von Promotionsverfahren. Der Ausschuss bereitet Empfehlungen für den Fakultätsrat vor, in dem dann über die Anträge abgestimmt wird. | i. d. R. aller zwei Monate |
| [neu] Die Kommission für Stipendien und Preisausschuss entscheidet u. a. über die Vergabe von verschiedenen Preisen und Stipendien in der Fakultät. Dazu gehören z. B. das Deutschlandstipendium, beste Abschlussarbeiten oder die Nominierungen für Lehrpreise. | nach Bedarf |
| [neu] Die AG Internationalisierung bündelt Aktivitäten, Ideen und Initiativen zur internationalen Vernetzung in Lehre, Forschung und Verwaltung. Geplant ist ein regelmäßiges fakultätsinternes Austauschformat nach dem Prinzip eines „Round Table“, in dem Lehrende, Forschende und Mitarbeitende sich zu internationalen Projekten, Fördermöglichkeiten und Kooperationen informieren, beraten und vernetzen können. | quartalsweise |
Berufungskommissionen sind keine ständigen Kommissionen, sondern werden immer dann gebildet, wenn aus unterschiedlichsten Gründen ein Lehrstuhl neu besetzt werden muss. Ein Berufungsverfahren gliedert sich in mehrere Etappen.
| nach Bedarf |
| Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sind Ansprechpersonen zum Thema Gleichstellung für alle Angehörigen des Fachbereichs bzw. der Organisationseinheit. Zentral ist ihre Beteiligung an Personalentscheidungen in Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren. | BTU-weit: 2 x Jahr sowie 14-tägig (online optional), innerhalb der Fakultät nach Bedarf |
| Dezentrale Umweltbeauftragte unterstützen bei internen und externen Audits (EMAS) und bei der Umsetzung der Umweltleitlinien der BTU. | (ruht aktuell) |
* Amtsdauer: vier Jahre (Hochschullehrende sowie weitere Mitarbeitende) und zwei Jahre (Akademische Mitarbeitende und Studierende)
Mitwirkung an der Selbstverwaltung
| Sitzungsturnus | |
| Die Dozierendenvollversammlung dient dem kollegialen Austausch und der Information über aktuelle Entwicklungen und relevante Themen im Institut. Die Sitzungen sind für alle Beschäftigten des Instituts öffentlich. | 3 x im Semester |
| Dem Prüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, darauf zu achten, dass Bestimmungen von allgemeinen Ordnungen (wie z.B. Rahmenprüfungsordnungen) und fachspezifischen Ordnungen eingehalten werden. | monatlich |
Freiwillige mit Sonderaufgaben Universität ein Stück sicher machen
| Sitzungsturnus | |
| Brandschutzhelfer*innen sind geübt im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sie haben Kenntnisse zu den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten sowie zum Verhalten im Brandfall. Sie sorgen u. a. dafür, dass Kolleg*innen, Studierende und Besucher*innen den Arbeitsplatz und das Gebäude sicher verlassen können. Sie sind außerdem esseziell bei der Informationsübertragung an diese und die Feuerwehr. Mindestens ein/e Brandschutzhelfer*in je Etage und Gebäude | - |
| Ein Unfall kann schnell und unerwartet eintreten. In der Rettungskette übernehmen Ersthelfer*innen die Alarmierung des Rettungsdienstes, die Absicherung der Unfallstelle und die schnelle und qualifizierte Erstversorgung bis professionelle Hilfe eintrifft. Mindestens ein/e Ersthelfer*in sollte je Gebäude | - |
Mitwirkung an der Selbstverwaltung
| Sitzungsturnus | |
| Die Dienstversammlung dient dem kollegialen Austausch zu organisatorischen und inhaltlichen Aspekten des Instituts und des Studiengangs Instrumental- und Gesangspädagogik. | 1 x im Semester |
| Dem Prüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, darauf zu achten, dass Bestimmungen von allgemeinen Ordnungen (wie z.B. Rahmenprüfungsordnungen) und fachspezifischen Ordnungen eingehalten werden. | bei Bedarf |
| Das Team Öffentlichkeitsarbeit/Website ist für die Außendarstellung des Instituts verantwortlich und pflegt die zentralen Inhalte auf den Internetseiten des Instituts und des Studiengangs. | bei Bedarf |
Freiwillige mit Sonderaufgaben Universität ein Stück sicher machen
| Sitzungsturnus | |
| Brandschutzhelfer*innen sind geübt im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sie haben Kenntnisse zu den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten sowie zum Verhalten im Brandfall. Sie sorgen u. a. dafür, dass Kolleg*innen, Studierende und Besucher*innen den Arbeitsplatz und das Gebäude sicher verlassen können. Sie sind außerdem esseziell bei der Informationsübertragung an diese und die Feuerwehr. Mindestens ein/e Brandschutzhelfer*in je Etage und Gebäude | - |
| Ein Unfall kann schnell und unerwartet eintreten. In der Rettungskette übernehmen Ersthelfer*innen die Alarmierung des Rettungsdienstes, die Absicherung der Unfallstelle und die schnelle und qualifizierte Erstversorgung bis professionelle Hilfe eintrifft. Mindestens ein/e Ersthelfer*in sollte je Gebäude | - |
Mitwirkung an der Selbstverwaltung
| Sitzungsturnus | |
| Im Institutsrat kommen Institutsmitglieder zusammen, um sich zu aktuellen Themen abzustimmen und institutsrelevante Angelegenheiten zu besprechen. Hier werden auch Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat vorbereitet. Die Sitzungen sind für alle Angehörigen des Instituts öffentlich. | monatlich |
| Dem Prüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, darauf zu achten, dass Bestimmungen von allgemeinen Ordnungen (wie z.B. Rahmenprüfungsordnungen) und fachspezifischen Ordnungen eingehalten werden. | i. d. R. aller zwei Monate |
| Der akademische Mittelbau am Institut umfasst alle wissenschaftlichen und akademischen Mitarbeitenden, unabhängig von der Stellensituation (Drittmittel- und Haushaltsstellen, Qualifikationsstellen, Dauerstellen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben). Aufgabe ist die Wahrung und Durchsetzung seiner Interessen sowie eine hochschul- und wissenschaftspolitische Meinungsbildung im Bereich des Hochschulwesens und deren Durchsetzung in den Hochschulgremien. Dazu ist der regelmäßige Austausch wichtig. | monatlich |
| Die AG Studierendengewinnung/Öffentlichkeitsarbeit berät den Institutsrat bei der Durchführung von zentralen Veranstaltungen hinsichtlich Studierendengewinnung, beim Einsatz von social media und/oder der Gestaltung von Webseiten. In der AG sind Angehörige jedes Studiengangs vertreten. | i. d. R. monatlich |
Freiwillige mit Sonderaufgaben Universität ein Stück sicher machen
| Sitzungsturnus | |
| Brandschutzhelfer*innen sind geübt im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sie haben Kenntnisse zu den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten sowie zum Verhalten im Brandfall. Sie sorgen u. a. dafür, dass Kolleg*innen, Studierende und Besucher*innen den Arbeitsplatz und das Gebäude sicher verlassen können. Sie sind außerdem esseziell bei der Informationsübertragung an diese und die Feuerwehr. Mindestens ein/e Brandschutzhelfer*in je Etage und Gebäude | - |
| Ein Unfall kann schnell und unerwartet eintreten. In der Rettungskette übernehmen Ersthelfer*innen die Alarmierung des Rettungsdienstes, die Absicherung der Unfallstelle und die schnelle und qualifizierte Erstversorgung bis professionelle Hilfe eintrifft. Mindestens ein/e Ersthelfer*in sollte je Gebäude | - |
Mitwirkung an der Selbstverwaltung
| Sitzungsturnus | |
| In einer Institutsrunde kommen alle Lehrenden des Instituts ((Vetr.-)Professor*innen und der akademische Mittelbau) zusammen, um sich zu aktuellen Themen abzustimmen und institutsrelevante Angelegenheiten zu besprechen. Die Themen "Studiengangsentwicklung" und "Akkreditierung" werden in Kleingruppen vorbesprochen. | monatlich |
| Dem Prüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, darauf zu achten, dass Bestimmungen von allgemeinen Ordnungen (wie z.B. Rahmenprüfungsordnungen) und fachspezifischen Ordnungen eingehalten werden. | nach Bedarf |
Freiwillige mit Sonderaufgaben Universität ein Stück sicher machen
| Sitzungsturnus | |
| Brandschutzhelfer*innen sind geübt im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sie haben Kenntnisse zu den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten sowie zum Verhalten im Brandfall. Sie sorgen u. a. dafür, dass Kolleg*innen, Studierende und Besucher*innen den Arbeitsplatz und das Gebäude sicher verlassen können. Sie sind außerdem esseziell bei der Informationsübertragung an diese und die Feuerwehr. Mindestens ein/e Brandschutzhelfer*in je Etage und Gebäude | - |
| Ein Unfall kann schnell und unerwartet eintreten. In der Rettungskette übernehmen Ersthelfer*innen die Alarmierung des Rettungsdienstes, die Absicherung der Unfallstelle und die schnelle und qualifizierte Erstversorgung bis professionelle Hilfe eintrifft. Mindestens ein/e Ersthelfer*in sollte je Gebäude | - |
